Mannheim. .
Paukenschlag vor der Weihnachtspause: Das Landgericht Mannheim lehnte im Kachelmann-Prozess die Durchsuchung der Redaktionsräume von „Focus“ und „Bunte“ ab.
Mit einem kleinen Paukenschlag ist das Landgericht Mannheim am Dienstag in die Weihnachtspause im Kachelmann-Prozess eingetreten: Die 5. Große Strafkammer lehnte am späten Dienstagnachmittag die Durchsuchung der Redaktionsräume von „Focus“ und „Bunte“ ab. Der Verteidiger Johann Schwenn hatte die Durchsuchung beantragt, weil der Verdacht der Anstiftung zu Falschaussagen von Zeuginnen bestehe. Die 5. Große Strafkammer begründete die Zurückweisung damit, dass der Antrag über Vermutungen nicht hinausgehe. Für einen Durchsuchungsbeschluss seien jedoch Tatsachen erforderlich.
Allerdings kritisierte der Vorsitzende Michael Seidling das Verhalten von mehreren früheren Kachelmann-Geliebten, die sich teilweise vor ihrer gerichtlichen Vernehmung in der Illustrierten geäußert hatten. „Das mag Respekt gegenüber dem Gericht vermissen lassen und kritikwürdig erscheinen“, sagte Seidling. Dieses Verhalten müsse jedoch in der späteren Beweiswürdigung berücksichtigt werden. Anhaltspunkte dafür, die Zeuginnen seien gezielt zu Falschaussagen angestiftet worden, gebe es jedoch nicht.
Schwenn will Ablehnung der Durchsuchung sorgfältig prüfen
Schwenn prüft nun einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Die 5. Große Strafkammer räumte ihm dafür Zeit bis zum Mittwoch, dem 22. Dezember 2010, um 24 Uhr ein. Am Rande der Verhandlung sagte der Verteidiger, er halte die Zurückweisung der Durchsuchung des Burda-Verlages für falsch. Aber auch Rechtsfehler begründeten noch nicht einen Befangenheitsantrag, deshalb müsse er die Entscheidung sorgfältig prüfen.
Zuvor war am 22. Verhandlungstag eine Polizistin vernommen worden, bei der das angebliche Vergewaltigungsopfer unmittelbar nach der möglichen Tat ausgesagt hatte. Die Öffentlichkeit war dabei ausgeschlossen, um die Intimsphäre der Belastungszeugin zu schützen. Der Prozess wird am 19. Januar 2011 fortgesetzt. (dapd)