Paris. Raubkopierer müssen in Frankreich auch künftig kein Internetverbot befürchten. Der Verfassungsrat kippte den Plan der Regierung. Die Strafe verstoße gegen die Menschenrechte. Dazu gehöre auch die Nutzung des Internets.
Frankreichs oberste Verfassungshüter haben die umstrittene Internetsperre für Raubkopierer gekippt. Die Strafe widerspreche der Kommunikationsfreiheit, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt sei und heute auch die Nutzung des Internet umfasse, erklärten der Verfassungsrat am Mittwoch. Über einen solch schweren Eingriff dürfe nur ein Richter entscheiden und nicht eine von der Pariser Regierung geplante Kontrollbehörde.
Das französische Parlament hatte das umstrittene Gesetz nach monatelangen Diskussionen Mitte Mai beschlossen. Die oppositionellen Sozialisten waren darauf vor den Verfassungsrat gezogen. Der entschied nun ähnlich wie die Abgeordneten des Europaparlaments, die für Sperrungen gleichfalls eine richterlicher Anweisung fordern.
Bei mehr als zwei Verstößen sollte Sperre drohen
Die französischen Verfassungshüter verwiesen zudem darauf, dass das französische Gesetz zu den Raubkopierern die Unschuldsvermutung untergrabe, weil der Besitzer des Anschlusses und nicht unbedingt der Raubkopierer bestraft werde. Der Anschlussinhaber müsse beweisen, dass er nicht illegal heruntergeladen habe. Diese Beweislastumkehr sei nicht verfassungsgemäß.
Nach dem französischen Gesetz hätte eine Kontrollstelle Raubkopierern zunächst Abmahnungen verschickt. Bei mehr als zwei Verstößen drohte die Sperrung des Anschlusses für bis zu einem Jahr; die Internet-Gebühren hätten dennoch weitergezahlt werden müssen. Im Gegenzug für die verschärfte Verfolgung der Raubkopierer hatte sich die Musik- und Filmindustrie verpflichtet, ihre Angebote künftig ohne Kopierschutz auf den Markt zu bringen. (afp)