Paris. Trotz der juristischen Niederlage soll es in Frankreich bald Internetsperren für Raubkopierer geben. Die Regierung will das umstrittene Gesetz so ändern, dass es verfassungsgemäß ist. Zuvor hatten die Verfassungsrichter das geplante Sperrgesetz in wesentlichen Punkten abgelehnt.
Trotz eines Vetos der Verfassungshüter will die französische Regierung an der umstrittenen Internetsperre für Raubkopierer festhalten. Das Gesetz werde so geändert, dass nicht mehr eine Behörde, sondern ein Richter über die Sperre entscheide, sagte Kulturministerin Christine Albanel am Donnerstag im Radiosender Europe 1. Der Verfassungsrat hatte am Mittwoch eine Sperre ohne richterliche Anordnung zurückgewiesen.
Nach dem französischen Gesetz hätte eine Kontrollstelle Raubkopierern zunächst Abmahnungen verschickt. Bei mehr als zwei Verstößen drohte die Sperrung des Anschlusses für bis zu einem Jahr; die Internet-Gebühren würden dabei weitergezahlt. Im Gegenzug für die verschärfte Verfolgung der Raubkopierer hatte sich die Musik- und Filmindustrie gegenüber Staatschef Nicolas Sarkozy verpflichtet, ihre Angebote künftig ohne Kopierschutz auf den Markt zu bringen.
Gericht: Gesetz untergräbt Unschuldsvermutung
Das französische Parlament hatte das umstrittene Gesetz nach monatelangem Hin und Her Mitte Mai beschlossen. Die oppositionellen Sozialisten waren darauf vor den Verfassungsrat gezogen. Dieser sieht die Sperre nun als so schweren Eingriff in die Kommunikationsfreiheit, das darüber nur ein Richter entscheiden dürfe. Die Verfassungshüter verwiesen zudem darauf, dass das Gesetz die Unschuldsvermutung untergrabe, weil der Besitzer des Anschlusses und nicht unbedingt der Raubkopierer bestraft werde. Der Anschlussinhaber müsse beweisen, dass er nicht illegal heruntergeladen habe. Diese Beweislastumkehr sei nicht verfassungsgemäß.
Trotz des Rückschlags seien «90 Prozent des Gesetzes» durch den Verfassungsrat gebilligt worden, sagte Albanel. Jetzt werde der Gesetzestext entweder sofort ohne die abgelehnten Bestimmungen in Kraft gesetzt und vom Parlament dann nachgebessert oder das Gesetz gehe nochmals als Ganzes ins Parlament. Darüber werde die Regierung zusammen mit Sarkozy entscheiden. (afp)