München. .

Die Peiniger des Geschäftsmanns Dominik Brunner sind vom Münchner Landgericht zu hohen Jugendstrafen verurteilt worden. Der 19 Jahre alte Haupttäter Markus S. muss wegen Mordes für neun Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.

Knapp ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod des Geschäftsmanns Dominik Brunner sind seine beiden Peiniger vom Münchner Landgericht zu hohen Jugendstrafen verurteilt worden. Der 19 Jahre alte Haupttäter Markus S. muss wegen Mordes für neun Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Den ein Jahr jüngeren Sebastian L. verurteilte der Vorsitzende Richter Reinhold Baier am Montag zu sieben Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Der 50 Jahre alte Geschäftsmann war am 12. September 2009 Opfer einer brutalen Prügelattacke der zum Tatzeitpunkt 17- und 18-jährigen Angeklagten am Münchner S-Bahnhof Solln geworden. Baier sah es als erwiesen an, dass L. und S. eine Gruppe Jugendlicher bedroht hatten, die Brunner daraufhin in Schutz nehmen wollte. Nach Einschätzung des Richters „wollten sich die Täter an Brunner für dessen Einschreiten rächen“. S. und L. seien „massiv und mehrfach“ auf Brunner losgegangen. S. habe dabei auch mit einem Schlüssel in der Faust zugeschlagen und „lebensgefährlich“ nach Brunner getreten, als dieser bereits am Boden lag. „S. nahm den Tod seines Opfers billigend in Kauf“, betonte Baier in seiner Urteilsbegründung. Brunner starb zwei Stunden nach der Attacke in einem Münchner Krankenhaus.

Gericht blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft

„Wer derart mit Wucht und aggressiv auf ein wehrloses Opfer eintritt, muss mit einem tödlichen Verlauf rechnen“, sagte der Vorsitzende Richter. „Das gesamte Verhalten der Angeklagten L. und S. war ursächlich für den letztlich durch Herzkammerflimmern ausgelösten Tod Brunners.“ Baier betonte, dass das Gericht für den „weitaus aggressiveren S.“ eine lebenslange Haftstrafe verhängen hätte müssen, „wenn S. Erwachsener wäre“. Der Fall wurde vor der Jugendkammer des Landgerichts verhandelt.

Baier sagte weiter, die Beweisaufnahme habe während der zwölf Verhandlungstage „eindrucksvoll“ belegt, dass Rache das Motiv für den Angriff von S. und L. gewesen sei. Brunner habe sich als „menschliches Schutzschild“ am S-Bahnhof vor die Kinder gestellt. Er habe dann aus Notwehr als Erster S. ins Gesicht geschlagen, weil beide Angeklagte aggressiv und drohend auf die Gruppe zugegangen seien.

Gericht blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft

Während beide ursprünglich mit dem Vorsatz der Körperverletzung zugeschlagen hätten, habe S. am Ende des Angriffs mit zwei gezielten Tritten in den Oberbauch und auf den Kopf den Tod Brunners in Kauf genommen, sagte Baier. Deshalb sei er wegen Mordes zu verurteilen. Auch der unentdeckte Herzfehler Brunners ändere daran nichts: Nur das durch den Angriff erlittene Trauma habe zum Aussetzen von Brunners Herz geführt.

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Für Haupttäter S. hatte die Anklagebehörde die Jugendhöchststrafe von zehn Jahren Haft wegen Mordes verlangt. Für L. plädierte die Staatsanwaltschaft auf eine achtjährige Gefängnisstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Urteil „klar und konsequent“

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sagte, das „klare und konsequente“ Urteil sei ein „klares Signal, dass wir brutale Gewalt nicht dulden oder uns gar damit abfinden“. Das Strafmaß sei schuldangemessen.

Auch die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Barbara Stockinger, begrüßte das Urteil. Auch die Anwältin Annette von Stetten, die Brunners Eltern als Nebenkläger vertrat, sagte, sie sei „sehr zufrieden“ mit dem Richterspruch. „Ich bin sicher, dass die Verurteilung wegen Mordes ihnen eine gewisse Erleichterung bringt.“ Laut von Stetten leiden Brunners Eltern als Folge des Angriffs unter massiven Gesundheitsproblemen.

Die Dominik-Brunner-Stiftung zeigte sich erleichtert über das Ende des Prozesses. Die vergangenen Monate seien für Familie, Freunde und Weggefährten des Toten eine emotionale Ausnahmesituation und eine starke Belastung gewesen, sagte Stiftungsvorstand Peter Maier. „Ob das Urteil angemessen ist oder nicht, möchten und können wir nicht kommentieren. Das ist Sache der Justiz“, betonte Maier. Das Hauptaugenmerk der Stiftung sei von Anfang an nicht auf der Höhe des Strafmaßes für die Täter gerichtet gewesen, sondern darauf, dass sich eine solche Gewalttat nicht wiederhole.

Verteidigung kündigt Revision an

Die Verteidiger des Mörders von Dominik Brunner haben dagegen unmittelbar nach der Verurteilung von Markus S. Revision angekündigt. „Wir werden unserem Mandanten dringend raten, in Revision zu gehen“, sagte Rechtsanwalt Maximilian Pauls am Montag in München. Der Verteidiger betonte, er halte den Schuldspruch „für falsch“.

Auch Roland Autenrieth, einer der Anwälte von Sebastian L., sagte „es spricht vieles für eine Revision“. Er gehe davon aus, dass L. den Tod Brunners nie gewollt habe. „Dieser Auffassung ist das Gericht gefolgt, und vor diesem Hintergrund halten wir das Urteil für zu hoch“, argumentierte Autenrieth. (ddp/afp)