München. .

Ein Gutachter hat den Angeklagten Sebastian L. im Prozess um den Tod von Dominik Brunner die volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Gleichzeitig attestierte er dem Angeklagten ein gestörtes Sozialverhalten.

Im Prozess um den Tod von Dominik Brunner hat ein Gutachter dem Angeklagten Sebastian L. volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Es deute nichts darauf hin, dass dessen Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei, sagte der Kinder- und Jugendpsychiater Franz Joseph Freisleder am Mittwoch vor dem Landgericht München.

Gleichzeitig attestierte der Gutachter dem jungen Mann eine „lange, chronifizierte Störung des Sozialverhaltens“. Der 18-Jährige habe bereits im Alter von zehn Jahren ein „auffälliges Sozialverhalten“ gezeigt. Als „bemerkenswert“ bezeichnete Freisleder, dass dieser schon mit elf Jahren andere Kinder erpresst und damit „ähnliche kriminelle Tendenzen“ gezeigt habe wie im Vorfeld der Prügelattacke auf Brunner.

Brunner hatte sich im September 2009 in der S-Bahn schützend vor eine Gruppe von vier Kindern gestellt, denen L. zusammen mit zwei anderen jungen Männern - einer von ihnen wurde bereits verurteilt - Geld abnehmen wollte.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Jugendlichen mit Prügeln und Tritten für Brunners Eingreifen rächen wollten. Die Anklage lautet auf Mord aus niederen Beweggründen. Im Lauf des Prozesses war bekannt geworden, dass Brunner an Herzversagen starb und nicht unmittelbar an den Verletzungen, die ihm seine Peiniger mit Schlägen und Tritten am S-Bahnhof Solln zugefügt hatten.

Freisleder sagte weiter, L. weise einen „bereits eingeschliffenen, haltlos egozentrischen Lebensstil“ auf. Während der acht Untersuchungstermine habe er den Angeklagten jedoch als „freundlich, aufmerksam und kooperativ“ erlebt. Dieser bedauere die Tat ausdrücklich. Zudem sah der Gutachter bei L. den „ernsthaften Wunsch“, sich mit der Tat und seiner eigenen problematischen Lebensgeschichte selbstkritisch auseinanderzusetzen. (ddp)