München. .
Im Prozess um den Tod von Dominik Brunner hat die Staatsanwaltschaft zehn Jahre Haft für den Haupttäter und acht Jahre für seinen Komplizen gefordert. Die Verteidigung sieht keine Tötungsabsichten.
Für den Mord an dem Münchner Manager Dominik Brunner soll der Haupttäter Markus S. nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zehn Jahre lang ins Gefängnis. Der zur Tatzeit 18-Jährige habe aus niedrigsten Beweggründen gehandelt und den Tod Brunners billigend in Kauf genommen, sagte Staatsanwältin Verena Käbisch am Dienstag in München. Für seinen zur Tatzeit 17-jährigen Mitangeklagten Sebastian L. forderte die Staatsanwältin acht Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Ursprünglich war auch er wegen Mordes angeklagt.
Brunner habe seine Zivilcourage mit dem Leben bezahlt, sagte Käbisch. Dass er den ersten Schlag geführt habe und letztendlich an Herzversagen gestorben sei, ändere nichts an der Schuld. Für den Tod von Brunner sei eindeutig der Kampf ursächlich. Die Aggression sei zudem eindeutig von den Angeklagten ausgegangen. „Dominik Brunner ging völlig zurecht von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff der Angeklagten aus“ und habe deswegen zugeschlagen, um sich zu schützen.
Bei S. sah die Staatsanwältin einen klaren Tötungsvorsatz. Er habe so stark gegen den Kopf getreten, dass ein Schuhabdruck zurückgeblieben sei, und man wisse, dass das lebensgefährlich sei. Dadurch, dass er sich mit einem Schlüssel bewaffnet habe, habe S. zudem gezeigt, dass es ein Kampf ohne Grenzen sei.
Verteidigung sieht keinen Mord
Die Verteidiger von Markus S. bewerteten die Taten ihres Mandanten dagegen nicht als Mord. Sie argumentierten, dass er erst einen Tötungsvorsatz gehabt habe, nachdem Brunner im Verlauf des Kampfes gestürzt war und teilen die Auseinandersetzung deswegen in zwei Teile. Da man nicht wisse, welcher die Ursache des Herzstillstands Brunners gewesen sei, müsse man zugunsten des Angeklagten annehmen, dass es der Teil vor dem Sturz gewesen sei. Zu diesem Zeitpunkt habe S. Brunner aber nur verletzen und nicht töten wollen. Deswegen handle es sich um Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag. Sie schlugen eine Strafe von deutlich unter sieben Jahren vor.
Ein Mordmerkmal, wie die von der Anklage angeführten niederen Beweggründe, sahen die Verteidiger nicht. Es sei wahrscheinlich, dass der Schlag Brunners die Tat ausgelöst habe. Sie interpretierten auch die Vorgeschichte und den Beginn des Kampfes anders als die Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten hätten nicht vorgehabt, Brunner anzugreifen. Das Bedrohungsszenario sei nicht mehr als „Daherreden“ der „Halbstarken“ gewesen. Brunner habe dies aber offenbar anders wahrgenommen. Er und die Angeklagten kämen aus zwei verschiedenen Welten.
Jugendstrafrecht für beide Angeklagte
Ankläger und Verteidigung sind sich einig, dass für die Angeklagten das Jugendstrafrecht angewendet werden sollte. Damit fordert die Anklage für S. die Höchststrafe. Für Sebastian L. blieb sie zwei Jahre darunter. Sie gestand ihm zu, dass er zurückhaltender gewesen sei. Allerdings habe auch er aus niedrigen Beweggründen gehandelt, sagte Käbisch. Zudem seien ihm auch die Schläge und Tritte seines Komplizen zuzurechnen. Nur beim Tötungsvorsatz blieben Zweifel. Deswegen gehe sie nicht von Mord aus. L. sei aber nur einen Zentimeter davon entfernt.
Die Anwältin der Eltern Brunners betonte, es gebe keinen Grund, bei Markus S. nicht die Höchststrafe auszusprechen. Auch die Folgen für die Eltern seien schwer. Die Mutter sei zum Pflegefall geworden, der Vater leide unter einer schweren Depression. Es gelinge ihnen nicht einen Moment, die Trauer um ihren Sohn zu vergessen. Direkt zu den Angeklagten sagte sie: „Ich möchte, dass Sie anfangen, zu begreifen, was sie hier getan haben. Sie haben neben Dominik Brunner auch seine Eltern auf dem Gewissen.“ (apn)