München. .
Im Mordfall Dominik Brunner hat das Amtsgericht München ein erstes Urteil gesprochen. Es verhängte gegen Christoph T. eine 19-monatige Haftstrafe auf Bewährung. Der 18-Jährige war nicht an der tödlichen Attacke gegen Dominik Brunner beteiligt, gilt aber als Wortführer in dem vorangegangenen Streit.
Vor dem Prozess gegen die beiden mutmaßlichen Mörder von Dominik Brunner in der Münchner S-Bahn ist am Dienstag ihr Freund Christoph T. wegen des unmittelbar vorangegangenen Raubüberfalls auf vier Kinder zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Der inzwischen 18-Jährige hatte die Kinder am 12. September 2009 am S-Bahnhof Donnersberger Brücke geschlagen, 15 Euro verlangt und seine beiden Freunde aufgefordert, es ihnen noch „zu zeigen“.
Verurteilter muss Drogenentzug fortsetzen
Am Angriff auf Brunner war Christoph T. aber nicht beteiligt. Ohne Christoph T. waren Markus S. und Sebastian L. in derselben S-Bahn wie die Kinder und Brunner nach Solln weitergefahren. Brunner hatte die Kinder verteidigt und war auf dem Bahnsteig zu Tode geprügelt worden.
Das Amtsgericht München verurteilte Christoph T. wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter räuberischer Erpressung und Anstiftung zu einer Straftat zu 19 Monaten Haft. Die Strafe wird aber insgesamt zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn er seine Drogentherapie konsequent fortsetzt. Er habe gestanden und Reue gezeigt, sagten die Justizsprecherinnen nach dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess. Wann der Mordprozess gegen die beiden anderen Angeklagten beginnt, ist noch offen. (apn)