Verden. Nach einem Geständnis wird der Kinderporno-Prozess gegen Sebastian Edathy eingestellt. Der SPD-Politiker muss eine Geldauflage von 5000 Euro zahlen.

Der Prozess gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy ist gegen eine Geldauflage von 5000 Euro eingestellt worden. Das beschloss die Strafkammer des Landgerichts Verden am Montag. Edathy muss die 5000 Euro an den Kinderschutzbund Niedersachsen zahlen.

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Edathy hatte zuvor zugegeben, sich mit seinem dienstlichen Laptop kinderpornografische Videos und Bilder aus dem Internet besorgt zu haben. Die Vorwürfe träfen zu, sagte Edathys Verteidiger Christian Noll am Montag vor dem Landgericht Verden. "Ich habe eingesehen, dass ich einen Fehler begangen habe. Ich habe dazu lange gebraucht", räumte Edathy am Montag in einer von seinem Rechtsanwalt vorgelesenen Erklärung ein.

Ein Geständnis - oder doch keines?

Die Aussage war Voraussetzung für eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage. Oberstaatsanwalt Thomas Klinge hatte zuvor ein glaubhaftes Schuldeingeständnis des 45 Jahre alten Angeklagten gefordert.

Edathy selbst erklärte kurz nach der Entscheidung des Gerichts auf seiner Facebook-Seite, er "begrüße die Einstellung des Verfahrens". In dem kurzen Beitrag betont er, die Erklärung, die sein Anwalt verlas, sei kein Geständnis gewesen. "Eine Schuldfeststellung ist damit ausdrücklich nicht getroffen worden", schreibt Edathy.

Die Anklagebehörde hatte Edathy vorgeworfen, im Herbst 2013 kinderpornografische Videos und Bilder aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Die Ermittler waren auf ihn aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma aufgetaucht war, die auch Kinder- und Jugendpornos vertrieben haben soll.

Ermittlungen mit Folgen für die Politik

Der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert hatte bereits zu Beginn des Prozesses angedeutet, dass er einer Einigung zustimmen würde, weil die Zahl der Dateien und Zugriffe noch gering gewesen sei. Er machte aber auch deutlich, dass der Besitz von Kinderpornografie kein Kavaliersdelikt sei.

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Am ersten Verhandlungstag hatte Noll die Einstellung des Verfahrens gefordert, weil immer wieder Inhalte aus den Ermittlungen in die Öffentlichkeit gelangten. Ein faires Verfahren sei nicht möglich. Gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wird wegen des Verdachts des Geheimnisverrats ermittelt. Er soll Interna zum Fall Edathy und zum abgeschlossenen Korruptionsprozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff an Journalisten gegeben haben.

Die Ermittlungen gegen Edathy wirken sich bis heute auf das politische Berlin aus. Ein Ausschuss des Bundestages versucht zu klären, ob und von wem Edathy aus den Reihen der SPD über die gegen ihn laufende Polizeiarbeit auf dem Laufenden gehalten wurde. (dpa)

Hintergrund: Einstellung eines Verfahrens

Die Einstellung eines Verfahrens ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

Ein Ermittlungsverfahren oder ein Strafprozess kann mit Zustimmung aller Beteiligten eingestellt werden. Geregelt ist das in den Paragrafen 153 und 153a der Strafprozessordnung.

Einstellung ohne Auflagen nach § 153

Wenn die Klage erhoben ist, so kann das Gericht nach Paragraf 153 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren unter anderem dann einstellen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre.

Einstellung gegen Auflagen nach §153a

Gegen Auflagen kann ein Prozess nach Paragraf 153a eingestellt werden, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Die Schwere der Schuld darf dem nicht entgegenstehen. Neben einer Wiedergutmachung des Schadens gehört zu den möglichen Auflagen unter anderem die Zahlung eines Geldbetrags zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung.

Folgen einer Verfahrens-Einstellung

Wenn ein Gericht ein Verfahren gegen Auflagen einstellt, ist dieser Beschluss nicht anfechtbar und damit rechtskräftig. Die Angeklagten gelten dann als unschuldig.

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