Essen. Sebastian Edathy verlässt den Gerichtssaal als unbescholtener Bürger. Gegen eine Geldauflage von 5000 Euro wurde das Verfahren gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten eingestellt. Jetzt hagelt es Kritik unserer Nutzer.

Die juristische Aufarbeitung des Fall Edathy ist mit der Einstellung des Verfahrens nun beendet. Die moralische Diskussion hat jedoch grade erst begonnen. Lächerlich, erbärmlich, ein Fehlurteil – das sind die harmlosen Kommentare unserer Nutzer zu dem Thema.

Der Fall zeigt wieder einmal eindrücklich, wie weit juristische Normen vom Rechtsempfinden des Bürgers entfernt sein können. Es herrscht Fassungslosigkeit und Wut, denn viele Leser hätten mit einer Strafe gerechnet. Das Wort "Gefälligkeitsurteil" macht die Runde und der Nutzer Scho Laria verlangt gar nach einem modernen Luther, der mit diesem "modernen Ablasshandel" aufräumt.

Geständnis als juristischer Winkelzug

Sebastian Edathy bereut seine Tat nicht, davon sind unsere Nutzer überzeugt. „Sein öffentliches Auftreten hat doch allein schon bewiesen, dass er nicht mal die Schuld einsieht, keine Reue zeigt“, schreibt Simone Wolter bei Facebook.

Katrin Grüne bescheinigt Sebastian Edathy ausgezeichnete schauspielerische Fähigkeiten: „Als Kind lernt man doch schon, dass Taten nicht dadurch ungeschehen werden, dass man sie leugnet und sich raus redet. Jetzt hatte er wohl keine andere Wahl mehr und es wurde ordentlich eng für ihn. Da hat er dann doch gestanden.“ Für Sie steht fest, dass der Niedersachse sich zum Urteil gepokert hat.

Andere Nutzer beklagen die vermeintliche Ungleichbehandlung von Delikten. Wie zum Beispiel Denise Deka Ohman: „Das ist doch einfach nur traurig! Andere kommen in den Knast für ein paar Jahre wegen Raubkopien und so ein widerlicher Mensch zahlt nur 5000 Euro. Das darf doch nicht wahr sein!“

Wenige Nutzer können die Entscheidung des Gerichts verstehen

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Christoph_Buchholz ist einer der wenigen Nutzer, der die Entscheidung des Gerichts zumindest nachvollziehen kann. „Wahrscheinlich hätte es die Staatsanwaltschaft schwer gehabt, den Download "echter" Kinderpornografie nachzuweisen, und die gefunden Bilder reichten nach geltendem Recht für eine Verurteilung nicht aus“, schreibt Christoph_Buchholz in seinem Kommentar. „Ob Edathy jetzt "vorbestraft" ist oder nicht, ist letztlich gleichgültig: Mit seinem Eingeständnis, auch "echte" Kinderpornografie heruntergeladen zu haben, darf jeder ihn jetzt einen pädophilen Pornokonsumenten nennen, sein Ruf ist ohnehin zerstört.“