Leipzig. Sind die nikotinhaltigen Flüssigkeiten in E-Zigaretten Arzneimittel? Diese Frage soll das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beantworten. Wenn das Gericht die E-Zigaretten als zulassungspflichtige Medikamente einstuft, dürfen sie demnächst nur noch in Apotheken verkauft werden.
Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stehen am Donnerstag die E-Zigaretten auf dem Prüfstand. In drei Verfahren geht es um die Frage, ob die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in den E-Zigaretten verdampft werden, zulassungspflichtige Arzneimittel oder freiverkäufliche Genussmittel sind. Unter anderem stufte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die sogenannten Liquids als Arzneimittel ein.
Die Kläger - eine Ladenbesitzerin aus Nordrhein-Westfalen und zwei Hersteller von E-Zigaretten - halten dagegen. In der Vorinstanz hatten sie Recht bekommen: Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied, die Flüssigkeiten seien keine Arzneimittel. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird noch im Laufe des Tages erwartet.
Krebsforscherin warnt vor E-Zigaretten
Aus Sicht der Krebsforscherin Martina Pötschke-Langer sind E-Zigaretten gesundheitlich bedenklich. "Die Hauptbestandteile sind Propylenglycol, das ist im Prinzip ein Erdölprodukt, Aromastoffe und Nikotin", sagte die Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg.
"Die Hersteller von Propylenglycol warnen selbst auf ihren Sicherheitsblättern davor, die Dämpfe einzuatmen, die beim Erhitzen des Produkts entstehen." Zudem mache das Nikotin in der E-Zigarette abhängig, sei ein Zellgift und fördere das Wachstum bestehender Tumorzellen.