Köln. Zigaretten sind in Kneipen zwar weiter tabu – aber die Gäste dürfen stattdessen zur E-Zigaretten greifen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag entschieden. Ein Gastwirt aus Köln hatte gegen das Verbot der Elektro-Glimmstängel geklagt.
Der Konsum von E-Zigaretten bleibt in Gaststätten in Nordrhein-Westfalen weiter erlaubt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied am Dienstag, das strenge nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz gelte nicht für die elektronischen Verdampfer.
Weil bei E-Zigaretten kein Tabak verbrannt, sondern nikotinhaltige Flüssigkeit verdampft werde, handele es sich nicht um Rauchen, argumentierten die Richter. Zudem seien die Gefahren für Dritte nicht mit denen des Zigarettenqualms vergleichbar.
Damit schlossen sich die Richter in zweiter Instanz einem Urteil des Landgerichts Köln an, gegen das die Stadt Berufung eingelegt hatte. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Geklagt hatte ein Kölner Gastwirt, in dessen Bar die Gäste zur E-Zigarette greifen dürfen. Die Stadt Köln hatte ihm Ordnungsmaßnahmen angedroht, weil der Konsum von E-Zigaretten durch das Nichtraucherschutzgesetz in NRW untersagt sei.
Erheblicher Forschungsbedarf bei E-Zigarette
Auch interessant
Elektronische Zigaretten enthalten einen Akku, einen Verdampfer, eine Heizspirale und eine Flüssigkeit. Letztere werde bei 65 bis 120 Grad Celsius verdampft, erläutert das Fraunhofer-Institut für Holzforschung. Welche Bestandteile aus der E-Zigarette kommen, hängt auch von der verdampften Flüssigkeit (Liquid) ab. Diese gibt es mit und ohne Nikotin.
Die Frage ist, welche Substanzen die E-Zigarette in die Umwelt abgibt und ob diese andere Menschen schädigen können. Hier gehen die Meinungen auseinander. Die Weltgesundheitsorganisation WHO veröffentlichte im Juli 2014 einen Bericht zum Thema und forderte, Rauchverbote für herkömmliche Zigaretten auch auf E-Zigaretten zu übertragen - mit einer Einschränkung: Diese Empfehlung gelte nur, solange nicht belegt sei, dass der Dampf für Umstehende ungefährlich ist. Das Deutsche Krebsforschungszentrum spricht von einem erheblichen Forschungsbedarf und fordert geeignete wissenschaftliche Studien. (dpa)