Die elektrische Zigarette nimmt alle juristischen Hürden. Zunächst ist Ministerin Steffens mit dem Vorstoß gescheitert, den Verkauf der E-Kippe in die Apotheken zu verbannen. Jetzt darf der akkubetriebene Glimmstängel weiter am Tresen dampfen.

In den Kneipen dürfte es also künftig deutlich dampfiger werden. Wenn Wirte keine Ordnungsstrafe fürchten müssen, werden sie dem Gast den Elektrodampf kaum verwehren. Gesundheitliche Risiken aber bleiben bestehen, die Forschung steckt noch in den Kinderschuhen. Deshalb will der Bund die Abgabe elektrischer Zigaretten zumindest an Jugendliche verbieten. Raucher und Dampfer sind für sich selbst verantwortlich – der Schutz gilt Nichtrauchern und Nichtdampfern. Deshalb kann die Erlaubnis zum Dampfen in der Kneipe immer nur eine Genehmigung auf Zeit sein: Wird eine Schädigung Dritter festgestellt, droht ein Dampfverbot.