Berlin. Handys und Smartphones sind an Schulen häufiges Streitthema, landesweite einheitliche Regelung zum Umgang gibt es bislang nicht. Fühlt sich ein Lehrer im Unterricht durch ein Handy gestört, darf er es in bestimmten Fällen zwar einziehen, aber keine Einsicht in die gespeicherten Daten nehmen.

Lehrer dürfen nicht einfach das Handy von Schülern durchsuchen. Im Zweifelsfall darf nur die Staatsanwaltschaft Einsicht in gespeicherte Daten auf dem Handy nehmen. Jugendliche müssen ihrem Lehrer also nur auf freiwilliger Basis ihr Handy vorzeigen, erläutert das Rechtsportal "iRights.info". Fast immer enthalten Handy Inhalte aus dem Privatleben. Auch Videos und Bilder enthalten persönliche Daten und fallen damit unter das Post- und Fernmeldegeheimnis.

Allerdings müssen es Schüler unter Umständen dulden, dass ihr Lehrer das Handy einzieht. Hier hängt es davon ab, was die jeweilige Schulordnung vorschreibt. Normalerweise muss der Lehrer das Handy aber wieder zurückgeben, sobald es nicht mehr stört. (dpa)