Bochum. Das Hellweg-Gymnasium hat eine klare „Regelung zur Nutzung mobiler Kommunikationsgeräte“ gefunden. In Zusammenarbeit mit Eltern und Schülern. Gibt es Verstöße gegen die Regelung, folgt zunächst nur ein Gespräch mit einem Lehrer. Beim vierten Verstoß gibt es dagegen einen „Ausschluss vom Unterricht“.

Auf diesen Vergleich muss man erst einmal kommen. „Bei uns war es doch wie zu Zeiten der Prohibition. Das Saufen war verboten, aber alle haben es gemacht.“ Lars Moser (44) hat diesen Satz gesagt. Er ist Lehrer am Hellweg-Gymnasium und er spricht damit keineswegs über ein Alkohol-Problem an der Schule. Das gab und gibt es nicht. Er meint damit die Zeit, bevor es an der Schule die „Regelung zur Nutzung mobiler Kommunikationsgeräte“ gab, die Zeit vor 2011. Da war die Nutzung von Handys verboten. Aber alle haben es gemacht.

„Ein totales Verbot von Handys macht keinen Sinn. Das wäre auch weltfremd“, sagt er. Das Problem sei nicht die Nutzung, sondern der Gebrauch. Mit Beginn des Schuljahres haben die Bochumer Gymnasien in Zusammenarbeit mit Andreas Richterich, Facharzt für Kinder-/Jugendpsychiatrie und -psychotherapie („Zu viel Handynutzung macht dick und doof“), Empfehlungen zur Handy- und Internetnutzung an die Eltern und Schüler weitergegeben. Am Hellweg-Gymnasium waren sie schneller. Bereits vor den Osterferien trat dort die neue Regelung in Kraft.

Miteinander füreinander

„Diese Regelung ist von unten nach oben erwachsen“, sagt Schulleiter Jürgen Mengler. Was im Klartext heißt: Schüler und Eltern waren an der Ausarbeitung der Regeln beteiligt. Miteinander füreinander. Das sorgt für eine große Akzeptanz. Die Schülersprecher Sebastian Schulte (16) und Julia Baß (16) bestätigen das. „Wir wissen jetzt, wann und wo wir das Handy benutzen dürfen“, sagt Baß. „Für uns war wichtig“, ergänzt Schulte, „Klarheit zu bekommen und dass wir das Handy nutzen dürfen. Wir haben einen guten Kompromiss gefunden.“

Ratgeber Recht des Ministeriums für Schule

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW hat in einem Ratgeber Recht einen rechtlichen Überblick zur Nutzung von mobilen Kommunikationsgeräten herausgegeben. So ist ein generelles Multimedia-Geräte-Verbot während des Unterrichts rechtlich grundsätzlich unzulässig.Die Schüler sind aber laut Schulgesetz verpflichtet, mitzuarbeiten, um das Bildungsziel zu erreichen. Deshalb ist die Handy-Nutzung im Unterricht untersagt.

Der sieht so aus, dass die Schülerinnen und Schüler ausschließlich in der Aula und der Cafeteria die Handys nutzen dürfen. Die Oberstufenschüler können das zusätzlich im Aufenthaltsraum der Oberstufe. Eine „Ventilfunktion“ nennt Mengler das. Im Unterricht und bei Leistungsüberprüfungen müssen die Kommunikationsgeräte ausgeschaltet in der Schultasche bleiben. „Es hat schon Verstöße gegen die Regelung gegeben, das war aber überschaubar“, sagt Mengler, der glaubt, dass diese noch zurückgehen werden, „wenn die Regelungen und Ordnungsmaßnahmen endgültig in den Köpfen angekommen sind.“ Auf den ersten Verstoß folgt ein Gespräch mit einem Lehrer. Beim zweiten Verstoß werden die Eltern schriftlich informiert, beim dritten gibt es einen schriftlichen Verweis, beim vierten einen „vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht von bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen“.