Trier. . Seit Jahren bekriegen sich zwei benachbarte Kleingärtner - bis der eine den anderen erschießt. Auslöser sind lärmende Rasenmäher. Der Täter ist jetzt zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Über Jahre hinweg machten sie sich das Leben im Schrebergarten zur Hölle. Mal drehte der eine das Radio laut auf, mal ließ der andere den Traktor laufen oder schmiss die Säge an - vor allem zur Mittagszeit. Bis der Kleinkrieg am Gartenzaun tödlich endete: Im März erschoss ein 61 Jahre alter Kleingärtner in Trier (Rheinland-Pfalz) seinen 68-jährigen Nachbarn - im Streit um lärmende Rasenmäher. Am Dienstag hat ihn das Landgericht Trier zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Wegen Totschlags und unerlaubtem Waffenbesitzes.
Der Hass zwischen den beiden muss groß gewesen sein: Es flogen auch Pflastersteine oder man ging mit einer Mistgabel aufeinander los. Warum die Atmosphäre zwischen den beiden "starr- und eigensinnigen Männern" derart vergiftet war, wisse man nicht, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz. Möglich, dass eine vor Jahren zerbrochene Beziehung zwischen der Tochter des 61-Jährigen und dem Sohn des Opfers Auslöser war. Möglich auch, dass Neid eine Rolle spielte, weil der 61-Jährige immer mehr Land dazukaufte.
Mit laufendem Rasenmäher den Gartennachbarn provoziert
"Man ließ nichts aus, um sich gegenseitig zu schikanieren", sagte Schmitz. Vielleicht auch am Tattag, als der 61-Jährige bei frisch gemähtem Rasen - und dennoch laufendem Mäher - im Liegestuhl seines Gartens lag. Er habe bei warmem Motor einen Ölwechsel machen wollen, hatte er im Prozess erklärt. "20 Minuten muss man aber nicht laufen lassen", hielt Schmitz dagegen.
Vom Lärm gestört fühlte sich jedenfalls der Nachbar, der mit einer rund zwei Meter langen Holzlatte aufs Grundstück des 61-Jährigen ging. Wütend und schimpfend schlug er auf zwei Mäher ein, wobei das Holz in Stücke brach. Da habe sich der 61-Jährige bedroht und angegriffen gefühlt, sagte sein Anwalt im Plädoyer. Und dann "in Panik" ein Gewehr aus der Laube geholt und dem 68-Jährigen in die Brust geschossen. Dieser starb an inneren Blutungen.
Gericht glaubt nicht an Notwehr
Dass der 61-Jährige aus Notwehr geschossen hat, glaubte die Schwurgerichtskammer nicht. Der 68-Jährige habe am Ende nur noch ein wenig bedrohliches, etwa 45 Zentimeter langes Holzstück in den Händen gehabt. Auch, dass der Schütze nur drohen wollte, glaubte die Kammer nicht. Denn das Gewehr sei entsichert und durchgeladen gewesen. Er habe seinem Nachbarn einen Denkzettel verpassen wollen und dessen Tod billigend in Kauf genommen, sagte Schmitz.
Die Streithähne hatten bereits zuvor mehrfach Polizei und Justiz beschäftigt. 2012 war der 61-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Bewährung verurteilt worden, weil er Pflastersteine auf den Nachbarn geworfen hatte. Zudem gab es Zivilverfahren und Ansprachen der Polizei. "Es ist unfassbar, dass alles so eskaliert ist", sagte der Anwalt der Witwe, Günther Maximini.
Auch andere Familienmitglieder seien über die Zeit in den Streit involviert worden - und in der Kleingartenkolonie hätten sich Lager gebildet. "Mit dem Urteil muss endlich Schluss mit der Familienfehde sein", sagte Triers Staatsanwalt Eric Samel, der acht Jahre Haft gefordert hatte. "Wir sind ja nicht mehr im elften Jahrhundert." (dpa)