Essen. Obwohl aus der Bevölkerung 758 Hinweise eingingen, gebe es keine konkreten Anhaltspunkte für eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - so argumentieren die Anwälte der einzigen Überlebenden der rechten “Zwickauer Zelle“, der zehn Morde angelastet werden. Fahnder klagen über rechtliche Unsicherheit zur Vorratsdatenspeicherung.
Vor sechs Wochen wurde in Zwickau die beispiellose Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrund“ aufgedeckt. Kommen die Fahnder der Ermittlungsgruppe „Trio“ bei der Klärung der zehn Morde, zwei Sprengstoff-Anschläge und 14 Banküberfälle voran? Oder muss der Generalbundesanwalt sogar Beate Zschäpe laufen lassen, die einzige Überlebende der „Zwickauer Zelle“?
Dienstag hatte ihr Anwalt Haftbeschwerde eingelegt. Es fehlten Anhaltspunkte, dass sie „Mitglied einer terroristischen Vereinigung“ sei. Voraussetzung für diesen Vorwurf: Eine „feste Organisationsstruktur“ mit mindestens zwei weiteren Tätern. Die gäbe es nicht, sagt Anwalt Heer. Und von einer direkten Beteiligung an den Morden an den neun ausländischen Kleinunternehmern und der Polizistin Michèle Kiesewetter redeten sogar die Fahnder nicht.
Dennoch ist man in Karlsruhe überzeugt, den Vorwurf und die Haft für die nach wie vor schweigende Verdächtige aufrecht erhalten zu können. „Wir sind zuversichtlich.“ Eine Entscheidung des Haftrichters könnte im Januar fallen.
2500 Beweisstücke
Die Aufklärung des ganzen „NSU“-Komplexes ist äußerst zeitraubend. Im Dunkeln liegen vor allem die Jahre nach dem letzten Mord 2007. Also: Kam es zu weiterer Gewalt?
2500 Beweisstücke und vier Terrabyte Daten auf 20 Festplatten werden derzeit gesichtet. Immerhin hat sich die Zahl der Hinweise aus der Bevölkerung an das Bundeskriminalamt (BKA) seit dem Start der Fahndung mit Plakaten und auf Facebook von knapp 200 auf 758 erhöht – ein erster Erfolg des eher seltenen Appells an die Öffentlichkeit.
Auch sind über die fünf in Haft sitzenden Verdächtigen hinaus „eine Anzahl von weiteren Personen“ im Visier der Fahnder – und ein Antrag auf eine Zusammenarbeit mit der Schweizer Justiz soll auf dem Weg sein. In der Schweiz selbst wird ein unaufgeklärter Mord bei Zürich auf Zusammenhänge untersucht. Drähte der Mördergruppe ins Ausland seien nicht ausgeschlossen, hatte BKA-Chef Jörg Ziercke früh eingeräumt.
Was fehlt: Konkrete Hinweise auf mögliche Hintermänner der rechten Mörder-Gang. So ist noch immer offen, ob Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe bei Planung und Ausführung der Morde mit Komplizen an den Tatorten in Dortmund, München, Nürnberg, Hamburg, Kassel und Rostock zusammengearbeitet oder von diesen Hinweise zur Tatausführung erhalten haben. Nur wenige Belege gibt es dafür, kleine Zettel mit Aufschriften wie „Keller zugänglich“. Die Bundesanwälte dementieren deshalb einen Bericht der den Sicherheitsbehörden nahestehenden Zeitung „Behördenspiegel“, wonach das Trio nach dem Vorbild der Mafia als Auftragstäter rechtsextremer Gruppen im Bundesgebiet gemordet haben könnte. „Reine Spekulation“, sagt auch das BKA.
Ungeklärte Rechtslage
Als größte Hürde in den Ermittlungen – gerade in Bezug auf die Hintermänner – zeigt sich laut Fahnder immer wieder die ungeklärte Rechtslage der Vorratsdatenspeicherung.
Die Polizisten brauchen die Telefon- und Internetdaten der Verdächtigen: Wie haben sie wann und mit wem kommuniziert? 58 Telefongesellschaften und 21 Internetprovider hat man in Wiesbaden angeschrieben. 33 verweigerten die Antwort. Zehn teilten mit, es gebe keine Daten mehr. Dreizehn übermittelten allenfalls verstümmelte Telefonnummern. Die letzten drei Ziffern waren mit xxx ausgefüllt. Status: Unbrauchbar.