Köln/Hamburg. Die Verteidiger von Beate Zschäpe, die zu der Zwickauer Neonazi-Zelle gehörte, haben beim Bundesgerichtshof Haftbeschwerde erhoben. Die Anwälte wiesen darauf hin, dass gegen ihre Mandantin kein dringender Tatverdacht wegen Gründung oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorliege.
Die Verteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe haben Haftbeschwerde eingelegt. Nach den vorliegenden Akten bestehe gegen Zschäpe kein dringender Tatverdacht wegen Gründung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, teilten ihre Rechtsanwälte Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl am Dienstag in einer Presseerklärung mit.
Die Kriterien für eine terroristische Vereinigung seien nicht erfüllt, erklärten die Anwälte weiter. Aus den Akten lasse sich nicht erkennen, dass es eine feste Organisationsstruktur zwischen Zschäpe sowie den mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos oder weiteren Personen gegeben habe mit dem Ziel, Menschen zu töten.
Anwälte: "Kein faires und rechtsstaatliches Verfahren"
Das Trio soll nach Ansicht der Ermittler die Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) gebildet haben und neun Kleinunternehmer türkischer beziehungsweise griechischer Herkunft sowie eine Polizistin ermordet haben. Zschäpe hatte sich der Polizei gestellt, nachdem Mundlos und Böhnhardt Anfang November tot aufgefunden worden waren.
Heer und Stahl kritisierten, die Bundesanwaltschaft lasse sie die Akten nur sehr eingeschränkt einsehen. Akten aus Mordermittlungen lägen ihnen gar nicht vor. Zschäpe werde kein faires und rechtsstaatliches Verfahren zuteil. Deshalb werde sie sich weiter nicht zu den Tatvorwürfen äußern.
Heer sagte zudem "Spiegel Online", seine Mandantin sitze 23 Stunden am Tag in einer Einzelzelle. Dort brenne wegen angeblicher Selbstmordgefahr Tag und Nacht Licht. Für Suizidgedanken gibt es seiner Meinung nach aber keine Anzeichen. "Frau Zschäpe macht auf mich einen sympathischen, intelligenten und gebildeten Eindruck", sagte er. (afp/dapd)