Essen. . Apps erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Die Mini-Programme für Smartphones werden in der Regel über einen im Handy integrierten Shop gekauft. Die Stiftung Warentest hat diese jetzt unter die Lupe genommen. Keines der Angebote kam über ein „Befriedigend“ hinaus.
Apps sind auf modernen Mobiltelefonen nicht mehr wegzudenken. Die kleinen Programme, viele kostenlos oder für Cent-Beträge zu haben, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Ob Routenplaner, Busfahrplan oder Spiel für zwischendurch – die Verkäufe gehen mittlerweile in die Milliarden. Wenige Anbieter teilen sich den noch jungen Markt. Die Stiftung Warentest hat die wichtigsten Verkaufsplattformen jetzt unter die Lupe genommen. Soviel vorweg: Keines der virtuellen Warenhäuser konnte wirklich überzeugen.
Wie wurde getestet?
Warentest hat nicht nur die Produktbeschreibungen und die Kaufabwicklung in den Online-Shops unter die Lupe genommen, sondern ließ auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unzulässige Klauseln checken. Zudem bewerteten die Tester die Kundeninformation und den Umgang mit persönlichen Daten des Nutzers. Hier schnitten die Testkandidaten am schlechtesten ab. Keines der Angebote kam in dieser Teilbewertung über ein „Ausreichend“ hinaus.
Wer hat den Vergleich gewonnen?
Am besten schnitt laut Stiftung Warentest der App-Store von Microsoft ab. Der „Windows Phone Marketplace“ stelle seinen Nutzern vergleichsweise viele Testversionen der angebotenen Software bereit. Allerdings könne man nur mit Kreditkarte bezahlen, monierten die Tester. Trotzdem gab’s fürs Einkaufserlebnis gute Noten. Und eine Endnote: „3,2“.
Knapp dahinter mit „3,3“ konnte sich der Android Market von Konkurrent Google platzieren. Positiv bewerteten die Tester hier, dass der Shop in vielen Fällen Auskunft darüber gebe, ob Miniprogramme etwa auf die im Mobiltelefon gespeicherten Kontakte zugreifen. „Bei den meisten Angeboten ist das nicht so“, sagt Volker Wartmann von Stiftung Warentest.
Und was ist mit dem App Store von Marktführer Apple?
Rangiert auf dem dritten Platz – und wurde abgewertet, weil Nutzer erst einmal seitenweise Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptieren müssen, bevor sie den virtuellen Laden überhaupt nutzen können. „Unser Jurist hat in den Apple-AGB insgesamt 17 unwirksame Klauseln gefunden“, sagt Tester Wartmann. Dafür überzeugt der App Store laut Warentest mit einfacher Bedienung und dem wohl größten Angebot am Markt. Die Stiftung spricht von über 425000 Apps, Apple von über einer halben Million.
Und Nokias „Ovi Store“?
Wurde deutlich abgewertet, weil Nokia laut Warentest unverhohlen zugibt, was man mit persönlichen Daten der Kunden umgeht. „Daher werden ihre personenbezogenen Daten möglicherweise über internationale Grenzen hinaus … übertragen…, in denen es keine Datenschutzgesetze für personenbezogene Daten gibt“, zitiert Warentest aus den AGB des Mobiltelefon-Herstellers. Ergebnis: zweitschlechtester Wert im Test, eine „5,3“.
Und wer ist Schlusslicht?
Der Anbieter Research in Motion, kurz RIM. Der Hersteller der Blackberry-Geräte musste für seine „Blackberry App World“ eine Abwertung wegen deutlicher Mängel in den AGB hinnehmen und kommt so nur auf eine Gesamtnote von 5,5. Das Einkaufen im Blackberry-Shop bewerteten die Tester mit „Ausreichend“, für die Software gab’s sogar ein „Mangelhaft“.
Es gibt auch freie Anbieter, die Apps für mehrere Handy-Betriebssysteme anbieten. Was ist mit denen?
Auch hier zeigt sich laut Warentest ein eher bescheidenes Bild. Der „Androidpit“ gekaufte Shop des Anbieters Fonpit kam auf eine „3,8“, „pocketgear.com“ erhält eine „4.0“ und „mobilflip“ sogar nur eine Gesamtnote von „4.2“. Die beiden letzteren können bei der Kaufabwicklung nicht überzeugen, „Androidpit“ sei nur mit ausreichend Fachwissen bedienbar, so die Tester.
Allen Shops gemein ist allerdings, dass bei vielen Apps im Vorfeld eines Kaufs nur mangelhafte Informationen verfügbar sind. „Die Produktbeschreibungen sind oft hanebüchen“, sagt Tester Volker Wartmann. Was oft an mangelhaftem Deutsch liege.
Auch wer Kontakt zu den Anbietern sucht, beißt oftmals auf Granit. „Wir können die Bearbeitung von Anfragen ablehnen, wenn diese unbegründet wiederholt werden, unverhältnismäßigen technischen Aufwand erfordern oder … extrem unpraktikabel sind“, zititiert Stiftung Warentest Anbieter Apple. Mit anderen Worten: Lass uns bloß in Ruhe, Kunde.