Düsseldorf. . Sollten Loveparade-Akten als geheim eingestuft werden, wenn ihr Inhalt längst im Spiegel steht? Über diese Fragen streiten sich die Landesregierung und die Opposition. Der Generalstaatsanwalt stellt sich auf die Seite des Justizministers.
Die Katastrophe bei der Duisburger Loveparade sorgt weiter für politischen Streit. CDU-Fraktionsvize Peter Biesenbach warf der rot-grünen Koalition vor, Öffentlichkeit und Parlament gezielt Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft vorzuenthalten. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) wies den Vorwurf zurück.
Der „Spiegel“ hatte im Mai unter Hinweis auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen über gravierende Polizeifehler berichtet. Dabei bezog sich das Magazin auf den mehr als 400-seitigen Vorbericht der Ermittler. Justizminister Kutschaty hatte den Bericht als vertrauliche Verschlusssache eingestuft und jeweils einem Vertreter der Fraktionen unter strengster Geheimhaltung Einsicht gewähren wollen.
CDU und FDP lehnen das als „Farce“ ab. Die Menschen warteten auf die Wahrheit, sagte Biesenbach. Es mache keinen Sinn, Dinge, die über den Spiegel bekannt seien, als vertraulich einzustufen. Dagegen verwies der Minister darauf, dass Ermittlungsverfahren keine öffentlichen Verfahren seien.
Der Generalstaatsanwalt stimme ausdrücklich zu, dass der Minister mit dem Angebot an die fünf Obleute zur Akteneinsicht „bis an die Grenze des rechtlich Vertretbaren gegangen“ sei. Dass Medien die Einleitungsverfügung vorliegen soll, entbinde das Ministerium nicht davon, sich an Gesetze zu halten. Bei der Loveparade waren am 24.Juli 2010 in Duisburg 21 Menschen ums Leben gekommen. Mehr als 500 wurden bei der Panik verletzt.