Bayreuth/Berlin. Die Universität Bayreuth will ihren Ex-Doktoranden Karl-Theodor zu Guttenberg schützen - und schadet ihm damit.

Die Entscheidung der Universität Bayreuth über den falschen Doktorhut des Verteidigungsministers ist 1.) logisch und 2.) anrüchig.

Logisch, weil die Beweislast objektiv überwältigend ist, die Karl-Theodor zu Guttenberg als einen Wissenschaftler erscheinen lässt, der höchst unwissenschaftlich vorzugehen beliebte bei seinem Trachten nach dem „Dr. jur.“ Es kann darüber keine zwei Meinungen geben.

Deshalb musste die Promotionskommission der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Uni Bayreuth die Doktorprüfung des CSU-Stars nachträglich für nicht bestanden erklären.

Anrüchig ist jedoch ein Satz von Unipräsident Bormann, der auf eine „Lex Guttenberg“ schließen lässt, die für den Hauptbetroffenen zum Bumerang werden könnte.

„Die Frage eines möglichen Täuschungsvorsatzes konnte die Kommission letztlich dahinstehen lassen“, sagte der erste Repräsentant der Hochschule am Abend, „für die Kommission war entscheidend, dass unabdingbare wissenschaftliche Standards objektiv nicht eingehalten worden sind.“ Dieser Logik folgend kann nach Verwaltungsverfahrensgesetz der Doktorhut kassiert werden, ohne dass ein Täuschungsvorsatz nachgewiesen werden muss.

Absichtsvoll und gezielt kopiert?

Im Falle Guttenbergs ist es aber von eminenter Bedeutung von unabhängiger Stelle zu erfahren, ob er absichtsvoll und gezielt geistiges Eigentum anderer für seine Promotion entwendet hat. Er selbst streitet das vehement ab, bietet aber nicht den Hauch eines mit Menschenverstand nachvollziehbaren Erklärungsversuchs, wie hunderte Fundstücke fremder Autoren Eingang in sein 475 Seiten langes Werk finden konnten.

In seinem Antrag für die Doktorarbeit musste Guttenberg eine „ehrenwörtliche Erklärung“ unterzeichnen, dass er „keine anderen als die von ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat“.

Tatsächlich hat er systematisch und umfänglich das Gegenteil getan, die Urheberschaft vieler Quellen ganz verschwiegen oder lückenhaft ausgewiesen. Gemeinhin darf man dies als Täuschung bezeichnen.

Bärendienst für die Wissenschafts-Gemeinde

Indem die Universität Bayreuth erkennen lässt, dass sie diesem für die Redlichkeit der Wissenschaft und für die Entwicklung des Guttenberg’schen Leumunds wichtigen Aspekt in weiteren Untersuchungen nicht mehr nachgehen will, erweist sie nicht nur der wissenschaftlichen Gemeinde einen Bärendienst.

Guttenberg wird sich weiter dem Verdacht ausgesetzt sehen, er sei ein Betrüger, Ideen-Dieb, Plagiator und wissenschaftlicher Filou. Das ist keine üble Nachrede. Er kann das Gegenteil nicht beweisen. Er will es offenkundig auch gar nicht. Er will politisch überleben und folgt dem Rat einer Boulevard-Zeitung: „Scheiß auf den Doktor.“ Ausgerechnet seine Universität hilft ihm beim Verrichten der ideellen Notdurft. Sie hat kein Interesse an der vollständigen Wahrheit. Vielleicht wird ja wenigstens das der Öffentlichkeit, die dem Baron mehrheitlich so tapfer wie staunenswert die Stange hält, eine Lehre sein.