Berlin. . Die Umweltorganisation Greenpeace hat Klage beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, um die umstrittene Laufzeitverlängerung für deutsche Atomkraftwerke zu kippen. Die neueren Kraftwerke sollen 14 Jahre länger laufen als ursprünglich vorgesehen.

Die Entscheidung über die umstrittene Laufzeitverlängerung für deutsche Atomkraftwerke liegt nun bei den Verfassungsrichtern: Gemeinsam mit betroffenen Anwohnern hat die Umweltorganisation Greenpeace am Donnerstag Klage beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich vor allem gegen das mit der längeren Laufzeit verbundene Sicherheitsrisiko der Reaktoren.

Greenpeace will damit die Entscheidung der Bundesregierung kippen, die Laufzeiten der deutschen Meiler um durchschnittlich zwölf Jahre zu verlängern. Die 11. Atomgesetznovelle aus dem vergangenen Jahr sieht vor, dass diejenigen Meiler, die vor 1980 ans Netz gingen, acht Jahre zusätzlich bekommen sollen - umgerechnet in Strommengen. Die neueren Kraftwerke sollen 14 Jahre länger laufen als ursprünglich vorgesehen.

„Der Deal mit den Atomkonzernen verletzt die im Grundgesetz garantierten Rechte der Bürger. Wenige profitieren von der Laufzeitverlängerung - das Risiko trägt die Allgemeinheit“, bemängelte der Umweltexperte von Greenpeace, Heinz Smital.

Früherer Lufthansa-Pilot verneint Sicherheit der Kraftwerke

Jörn Burger, einer der Anwohner, die sich der Klage angeschlossen haben, äußerte sich enttäuscht über die beschlossene Laufzeitverlängerung. „Das halte ich für ziemlich hilflos und vor allen Dingen verantwortungslos, dass wir auf eine uralte Risikotechnologie setzen, statt massiv in erneuerbare Energien zu investieren und diese zu fördern“, sagte er, Es gebe „keinen einzigen vernünftigen Grund für die Laufzeitverlängerung“.

Keiner der deutschen Reaktoren sei vor terroristischen Luftangriffen geschützt, warnte Smital. Burger, der früher als Pilot für die Lufthansa arbeitete, ergänzte, er halte die Terrorgefahr „für eine sehr, sehr realistische“. Selbst beim Einsatz von Vernebelungsanlagen, wie sie zum Schutz von Atomkraftwerken eingesetzt werden, hätte er früher eine Anlage treffen können, sagte er.

Ulrich Wollenteit, der Anwalt, der die 73-seitige Klageschrift mitverfasst hat, verwies auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem April 2008, wonach Bürger einen Anspruch auf Schutz vor terroristischen Angriffen haben. Kein einziger der älteren deutschen Reaktoren entspreche jedoch dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik, sagte der Jurist.

FDP: Atomkraftwerke sind sicher

Die FDP-Umweltpolitikerin, die Bundestagsabgeordnete Angelika Brunkhorst, wies die Sicherheitsbedenken zurück. „Fakt ist, dass Atomkraftwerke in Deutschland sicher sind, ansonsten wären sie nicht am Netz“, sagte sie. Die Atomgesetznovelle sei „ganz klar nicht verfassungswidrig“.

Auch Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung hohe Anforderungen an die Sicherheit stelle, unter anderem dadurch, dass für die Betreiber eine Nachrüstpflicht auf Basis von Wissenschaft und Technik rechtlich verankert worden sei.

Ein weiteres Problem stellt nach Ansicht von Greenpeace aber auch die ungelöste Frage der Endlagerung dar. Noch immer gebe es keine Lösung, die den nötigen Anforderungen genüge, sagte Smital. „Es ist längst bewiesen, dass der Salzstock Gorleben nicht als Endlager geeignet ist“, fügte er hinzu. Greenpeace wendet sich zudem gegen eine weitere Regelung der 12. Atomgesetznovelle, die nach Ansicht der Umweltschützer Anwohnern die Möglichkeit nimmt, Schutzansprüche gegenüber dem Staat geltend zu machen.

Auch SPD und Grüne sowie die Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Brandenburg und Berlin wollen in Karlrsuhe gegen die Laufzeitverlängerung klagen. Ihre Kritik richtet sich vor allem gegen das Zustandekommen des Gesetzes, das ohne die Zustimmung des Bundesrats beschlossen worden war. Wollenteit rechnet daher damit, dass das Bundesverfassungsgericht „entgegen der üblichen Verfahrensdauer“ schnell über die Beschwerde befinden werde, möglicherweise noch in diesem Jahr. Sowohl Wollenteit als auch Smital bewerteten die Erfolgsaussichten der Klage als gut. (dapd)