Berlin. .
Der Bundesrechnungshof hat intern eklatante Mängel im Hartz-IV-System angeprangert. Die geförderten Arbeitsgelegenheiten seien in der Mehrzahl der Fälle nicht geeignet, die Chancen von Langzeitarbeitslosen „auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen“.
Der Bundesrechnungshof hat laut einem Zeitungsbericht in einem internen Bericht eklatante Mängel im Hartz-IV-System angeprangert. In der Untersuchung übten die Kontrolleure scharfe Kritik an den Jobcentern und ihrer Vergabe von Ein-Euro-Jobs, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“, der der interne Bericht vorlag. Die geförderten Arbeitsgelegenheiten seien in der Mehrzahl der Fälle nicht geeignet, die Chancen von Langzeitarbeitslosen „auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen“, heißt es demnach in der Untersuchung.
In ihrem Bericht bemängelten die Kontrolleure laut „SZ“, dass bei mehr als der Hälfte der geprüften Fälle von Ein-Euro-Jobs die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung fehlten. Entweder habe es sich bei den Arbeiten nicht wie vorgeschrieben um eine zusätzliche Tätigkeit im Interesse der Allgemeinheit gehandelt oder aber durch die Ein-Euro-Jobs sei nicht geförderten Unternehmen Konkurrenz gemacht worden.
Nasszellen in Altenheim reinigen
Die Prüfer führten dem Zeitungsbericht zufolge dafür zahlreiche Beispiele auf. So seien Langzeitarbeitslose unter anderem dafür eingesetzt, illegalen Müll zu beseitigen, beim Umzug eines städtischen Bauhofs zu helfen oder Nasszellen in einem Altenheim zu reinigen. Außerdem werde in der Untersuchung kritisiert, dass Jobcenter nach wie vor „meist wahllos Arbeitsgelegenheiten“ zuwiesen, ohne die Hilfsbedürftigen weiter zu beraten und individuelle Ziele für die Teilnahme festzulegen.
Ein-Euro-Jobs sollen auf keinen Fall dazu führen, dass dadurch normal beschäftigte Arbeitnehmer ihre Stelle verlieren. Da aber die Jobcenter diese Voraussetzungen nicht ausreichend prüften, könnten Kommunen, Wohlfahrtsverbände oder Unternehmen aus der Weiterbildungsbranche „ungeförderte Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt durch öffentlich geförderte Beschäftigung ersetzen und so ihre Personalkosten reduzieren“, heißt es laut „SZ“ in dem Bericht des Bundesrechnungshofs.
Die Rechnungsprüfer kritisieren weiter, dass die Jobcenter bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten ihre Tätigkeit „seit dem Jahr 2005 nicht merklich verbessert“ hätten. In der Mehrzahl der Fälle würden die geförderten Jobs nicht helfen, „die individuellen Vermittlungshemmnisse erwerbsfähiger Hilfebedürftiger zu verringern“. Für den Bericht untersuchten die Prüfer den Angaben zufolge die Vergabe in mehreren Jobcentern, aber auch bei rein kommunalen Trägern, die sich um Langzeitarbeitslose kümmern. Die 46 Seiten lange Zusammenfassung der Ergebnisse sei an das Bundesarbeitsministerium als zuständige Aufsicht gegangen. (afp)