Köln. .

Familien mit geringem Einkommen sollen die zusätzlichen Hartz-IV-Bildungs- und Teilhabeleistungen für Schulkinder nicht erhalten. Das Schulbdedarfspaket von 100 Euro bleibe aber erhalten, betonte das Ministerium.

Das Bundesarbeitsministerium hat einen Zeitungsbericht zurückgewiesen, wonach das Schulbedarfspaket von 100 Euro im Jahr für einen Teil der Geringverdiener gestrichen werden soll. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ließ am Donnerstag klarstellen, dass darauf auch weiterhin Kinder Anspruch hätten, deren Eltern den Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro im Monat bekämen. Mit dem Starterpaket sollen Schulutensilien für Kinder zu finanziert werden. Ausgeschlossen sind diese Kinder allerdings nach derzeitigen Planungen von den zusätzlichen Bildungs- und Teilhabeleistungen, die von der Leyen für Kinder in Hartz-IV-Familien plant. Dabei geht es um zehn Euro im Monat für Vereinsmitgliedschaften, 30 Euro im Jahr für Tagesausflüge und einen Zuschuss zum Mittagessen in Schule oder Kita.

Zwischen dem Arbeits- und dem Familienministerium laufen noch Gespräche, auch Kinder in Geringverdienerfamilien außerhalb des Hartz-IV-Systems am gesamten Bildungspaket teilhaben zu lassen. Der Schulbedarf sei künftig Teil des Bildungspakets für Kinder von Langzeitarbeitslosen, sagte ein Sprecher von der Leyens. Das bedeute keineswegs eine Streichung des Schulbedarfs für die Kinder, die weiterhin den Kinderzuschlag erhielten. „Bundesarbeitsministerin von der Leyen setzt sich darüber hinaus mit aller Kraft dafür ein, dass die Kinderzuschlagskinder ebenso vom Bildungspaket profitieren wie die Kinder in der Grundsicherung“, sagte der Sprecher.

Den Kinderzuschlag erhalten Eltern, wenn sie mit ihrem eigenen Einkommen nur knapp über der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) bleiben. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte unter Berufung auf von der Leyens Gesetzentwurf und die SPD berichtet, Bezieher des Kinderzuschlags würden künftig vom Schulbedarfspaket ausgeschlossen. Dies hatte für wütende Reaktionen gesorgt. Von der Leyen hatte ihren Gesetzentwurf am Sonntagabend veröffentlicht. (rtr)