Berlin. .

Die SPD hegt weiter große Zweifel, ob die Sponsoring-Praxis der CDU in NRW mit dem Parteiengesetz konform ist. Dabei sieht sie sich nun durch ein Rechtsgutachten gestärkt, das sie am Dienstag vorlegte. Das Gutachten kommt damit zu einem anderen Ergebnis als Bundestagspräsident Lammert.

Im Gegensatz zu Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat die Bundes-SPD unverändert Zweifel an der Sponsoring-Praxis der NRW-CDU, nicht aber am Parteiengesetz.

SPD-Schatzmeisterin Barbara Hendricks deutete am Dienstag bei der Vorstellung eines Rechtsgutachtens an, dass Ministerpräsident Jürgen Rüttgers gegenüber der Bundestagsverwaltung möglicherweise nicht umfassend Auskunft gegeben haben könnte.

Hintergrund: Die NRW-CDU hatte interessierten Firmen Ausstellungsstände auf ihrem Parteitag im Rund-um-Paket mit Gesprächsterminen mit Ministerpräsident Rüttgers angeboten. Als das bekannt und massiv kritisiert wurde, trat NRW-Generalsekretär Hendrik Wüst zurück.

Göttinger Staatsrechtler legt Gutachten vor

Norbert Lammert hatte in der vergangenen Woche festgestellt, in keinem der kritisierten Sponsoring-Fälle in NRW und Sachsen hätten sich Indizien für Verstöße gegen das Parteiengesetz ergeben. Der Verdacht „unzulässiger Spendenzahlungen“, so der Bundestagspräsident, habe sich nicht erhärtet. Hendricks betonte, die SPD habe keine rechtliche Handhabe, um gegen Lammerts Bewertung vorzugehen.

Zuvor hatte der Göttinger Staatsrechtler Hans Michael Heinig im Auftrag der SPD die Sponsoren-Affären mit dem Parteiengesetz abgeglichen. Sein Fazit: Politische Gespräche mit Regierungsmitgliedern für die Zahlung von Sponsorengeldern von Firmen zu gewähren, ist verboten. Dabei handele es sich nach dem Parteiengesetz um verbotene Spenden. Zwar seien Vermietungen von Werbeflächen etwa auf Parteitagen zulässig. Allerdings, so Heinig, dürfe kein „krasses Missverhältnis“ zwischen der Leistung des Sponsors und der Gegenleistung der Partei herrschen. Gestattet sei lediglich öffentlicher „Smalltalk als Geste des Dankeschöns beim Sponsor“. Zum Fall Rüttgers sagte der Staatsrechtler: „Wir haben eine klare Rechtslage und eine unklare Faktenlage.“

SPD-Schatzmeisterin Hendricks unterstrich mit Blick auf Lammert: „Wir müssen das Parteiengesetz nicht nachschärfen.“ Für ihre eigene Partei gab sie an, bei dreitägigen Parteitagen Sponsorengelder in Höhe zwischen 3000 und 12 000 Euro einzunehmen, bei Fachkonferenzen oder Empfängen beliefen sich die Beträge auf Summen zwischen 3000 und 5000 Euro.