Berlin. .
Die Sponsoringaktivitäten der CDU-Landesverbände in NRW und Sachsen sowie der Sachsen-SPD sind offenbar mit dem Parteiengesetz vereinbar. Das bestätigte der Bundestagspräsident Norbert Lammert nach einer rechtlichen Prüfung. Dies sei allerdings kein Freispruch für Jürgen Rüttgers.
Die Sponsoring-Aktivitäten der CDU-Landesverbände in Nordrhein-Westfalen und Sachsen sowie der Sachsen-SPD verstoßen nicht gegen das Parteiengesetz. „In keinem der angesprochenen Fälle haben sich Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen das Parteiengesetz konkretisiert“, sagte Bundestagspräsident Norbert Lammert am Donnerstag in Berlin. Die Bundestagsverwaltung habe die Fälle eingehend geprüft. „Die rechtliche Prüfung ergab, dass sich die vereinbarten und erbrachten Gegenleistungen der angesprochenen Parteiverbände in einem parteiengesetzlich nicht zu beanstandenden Rahmen gehalten haben“, fügte Lammert hinzu.
Auch die umstrittenen Angebote von Gesprächskontakten mit Spitzenpolitikern im Gegenzug für Sponsoring hätten sich in den untersuchten Fällen „als Teil der üblicherweise, typischerweise bei solchen Sponsoring-Verträgen verabredeten öffentlichkeits- und werbewirksamen Gegenleistungen“ herausgestellt.
„Ich finde die inkriminierten Vorgänge selten dämlich“
Lammert stellte jedoch auch klar, dass die rechtliche und politische Bewertung der Vorgänge streng voneinander getrennt werden müssten. Auf die Frage, ob es sich bei dem Ergebnis der Prüfung um einen Freispruch für den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU) handle, sagte Lammert: „Von einem Freispruch kann überhaupt keine Rede sein, weil wir auch keine Verurteilung vorzunehmen haben. Ich bleibe bei der politischen Beurteilung, die ich damals vorgetragen habe: Ich finde die inkriminierten Vorgänge selten dämlich.“
Der Bundestagspräsident regte eine Debatte über den Umgang mit Sponsoring-Aktivitäten in der Politik an. Beim Parteiensponsoring handle es sich um ein „rechtlich nicht vermessenes Gelände“. „Unter Berücksichtigung dieser konkreten, jetzt diskutierten Sachverhalte scheint mir eine sorgfältige Diskussion der damit verbundenen offenen Fragen nicht nur zulässig, sondern dringend erwünscht,“, sagte Lammert. Dies werde jedoch eher nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen gelingen als davor. Zugleich warnte er davor, das Ergebnis einer solchen Debatte vorwegzunehmen.
„Falsche Entscheidung“
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann kritisierte, Lammert habe „eine falsche Entscheidung getroffen“. Die jeweiligen Landesverbände der Parteien hatten in Verträgen mit Sponsoren auch Gesprächstermine mit Spitzenpolitikern angeboten.
Oppermann sagte hingegen, der Zugang zur politischen Macht dürfe in Deutschland nicht käuflich sein. „Wer 7.000 Euro für ein Extra-Gespräch mit Ministerpräsident Rüttgers verlangt, der will eine nach dem Parteiengesetz eindeutig verbotene Zweckspende“, meinte er. „Ich hoffe, dass der Bundestagspräsident sich hier gut hat beraten lassen. Es ging ja um seine eigenen Parteifreunde in NRW, und da war Strenge sicherlich geboten.“
Mehr Transparenz fordern die Grünen. Die Fraktion hat einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Eine Reform des Parteiengesetzes sei „zwingend erforderlich“, heißt es darin. Im Zentrum der Überlegungen sollte die Gleichbehandlung von Sponsoring- und Spendeneinnahmen sowie die Einführung einer Obergrenze für jährliche Einnahmen stehen.
Lammert hatte eine Prüfung noch vor der Landtagswahl am 9. Mai in Nordrhein-Westfalen angekündigt. Geklärt werden sollte, ob Zahlungen für Gesprächstermine mit den CDU-Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (Nordrhein-Westfalen) und Stanislaw Tillich (Sachsen) gegen das Parteiengesetz verstießen oder nicht. (ddp/apn)