Essen. Das NRW-Gesetz zur Beamtenbesoldung ist verfassungswidrig - so hat es am Dienstag der Verfassungsgerichtshof des Landes verkündet. Für die rot-grüne Landesregierung ist das Urteil eine Ohrfeige mehr. Es zeigt ihre Schwachstelle: die Finanzen. Ein Kommentar.
Das ist die nächste Ohrfeige, die sich die rot-grüne Regierung vor dem Landesverfassungsgericht in Münster einfängt: Der Versuch, den Landeshaushalt auf Kosten der Beamten zu sanieren, ist krachend gescheitert. Mal wieder sind die höchsten Richter Nordrhein-Westfalens der Regierung Kraft in die Parade gefahren. Der Finanzminister, dem die für das Jahr 2020 vereinbarte Schuldenbremse im Nacken sitzt, muss nun seine Planung gehörig überarbeiten und andere Sparquellen auftun. Damit ist neuer Ärger für Rot-Grün programmiert.
Das Urteil zielt auf die schwache Stelle der Landesregierung: die Finanzen. Rot-Grün tut sich schwer mit dem Abbau der Neuverschuldung. Statt die boomende Wirtschaft mit rasant steigenden Steuereinnahmen für einen historischen Schnitt mit einer Rückführung der neuen Kredite auf Null zu nutzen, hat die Regierungsspitze Kraft/Löhrmann von Beginn an darauf gesetzt, Wohltaten zu verteilen - etwa das beitragsfreie dritte Kindergartenjahr oder die Abschaffung der Studiengebühren. Andere Bundesländer, die ebenfalls nicht auf Rosen gebettet sind, sind bereits viel weiter als NRW, was den Abbau der Neuverschuldung betrifft.
Unbequeme Zeiten für Hannelore Kraft
Rot-Grün steht nun unter dreifachem zeitlichen Druck. Zum einen muss kurzfristig eine neue gesetzliche Regelung für die Beamtenbesoldung her. Das wird schon heikel genug. Danach müssen die gerade erst der Öffentlichkeit präsentierten Eckpunkte des Haushalts für das kommende Jahr korrigiert werden - neue, unpopuläre Spareinschnitte inklusive. Und drittens muss das Tempo bei der Rückführung der Neuverschuldung erhöht werden. Es kommen unbequeme Zeiten auf Hannelore Kraft und ihre Regierung zu.