Witten. Eine psychisch labile Frau sorgt in Witten für Unruhe. Vor Gericht ist die Rede von Attacken mit einer Hundeleine und einem „Besen-Speer“.
Schälmesser, Bratpfanne, kochendes Wasser: Mit diesen und anderen bizarren „Waffen“ soll eine Wittenerin in ihrem Umfeld über Monate hinweg für Angst und Schrecken gesorgt haben. Seit Donnerstag, 19. Dezember, prüft das Bochumer Landgericht jetzt sogar auch eine mögliche Zwangseinweisung der 50-Jährigen in eine forensisch-psychiatrische Klinik.
Gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung: Vor der 11. Strafkammer stehen insgesamt neun Vorfälle auf dem Prüfstand, die die Wittenerin zwischen 2022 und April 2024 verübt haben soll. Nicht nur einmal geht es um Angriffe mit einer Hundeleine, daneben aber auch gefährliches Verspritzen von kochend heißem Wasser.
Wittenerin war bereits in Klinik
Die Bochumer Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Ende Juni 2024 bereits vorläufig in einer LWL-Klinik in Lippstadt untergebrachte Angeklagte aufgrund einer psychischen Erkrankung womöglich für die Allgemeinheit hochgefährlich und deswegen unbefristet unterzubringen ist.
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Am 26. Februar 2023 soll die Angeklagte einen Ex-Partner, der kurz zuvor in der Wittener Innenstadt an ihrer Wohnungstür geklingelt hat, direkt nach dem Öffnen der Tür mit einem Messer, das an einem Besenstiel „wie in Speerform“ befestigt gewesen ist, angegriffen und bedroht haben. Der Nachbar konnte laut Staatsanwaltschaft dem „Besen-Spieß“ ausweichen und fliehen.
Knapp zwei Wochen später soll die Wittenerin sich in der Wohnung des Ex-Partners aufgehalten haben. Im Zuge eines aufgekommenen Streits soll die Angeklagte dem Mann plötzlich kochendes Wasser aus einem Wasserkocher über dem Kopf ausgegossen haben. Im weiteren Verlauf soll sie den Mann dann auch noch mit einer Bratpfanne mit heißem Fett beworfen und ihn mit einem Schälmesser angegriffen haben.
Mit Hundeleine angegriffen
Am 18. Juni 2023 soll die Angeklagte einem anderen Mann mit einer Glasflasche gegen den Kopf geschlagen haben. Am 4. Februar 2024 soll sie im Zuge einer Auseinandersetzung einen Schuhschrank nach einem Mann geworfen haben. Auch soll sie gedroht haben, den Mann umzubringen.
Darüber hinaus listet die Anklage auch zwei Übergriffe mit einer Hundeleine auf. Die attackierten Nachbarn sollen infolge der peitschenähnlichen Angriffe Kratzer im Bereich der Schläfe beziehungsweise eine Platzwunde und eine Schwellung im Wangenbereich erlitten haben. Zum Prozessauftakt hat sich die Angeklagte noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Für die Verhandlung sind Sitzungstage bis zum 14. Februar 2025 anberaumt.