Witten / Bochum. Ein Getränkehändler aus Witten soll einen untreuen Mitarbeiter im Keller seines Bochumer Betriebs eingesperrt haben. Er bestreitet fast alles.

Vor knapp zweieinhalb Jahren soll der Inhaber eines Getränkemarktes in Bochum einen diebischen Mitarbeiter im Keller als Geisel eingesperrt, mit Waffengewalt zu einer Unterschrift gezwungen und die sofortige Übergabe von Bargeld erpresst haben. Während die Anklage ein Klima der Angst beschreibt, will der angeklagte Wittener (41) davon so gut wie nichts wissen. Er sagte nun vor dem Bochumer Landgericht „Es war eigentlich alles sehr harmonisch.“

Dass er und sein früherer Mitarbeiter (19) sich am 19. März 2023 in der Tat stundenlang gemeinsam im Keller seines Getränkemarktes im Bochumer Südwesten aufgehalten haben, räumte der 41-Jährige ein. „Ich wollte ein klärendes Gespräch. Kurz zuvor hatte ich herausbekommen, dass er Geld aus der Kasse nimmt, indem er Bierkästen storniert, ohne dass ein Kunde da war“, so der Wittener.

Angeklagter Wittener fühlte sich ausgenutzt

Nach einem Kassencheck will er damals einen Storno-Schaden von etwa 10.000 Euro ermittelt haben. „Er hat seine Sache im Laden immer sehr gut gemacht. Ich hätte meine Hand für ihn ins Feuer gelegt. Und genau das hat er ausgenutzt“, sagte der 41-Jährige über den untreuen Mitarbeiter.

Bei dem Gespräch im Getränkemarkt-Keller sei zufällig auch der Cousin (damals 16) des Mitarbeiters dabei gewesen. Konfrontiert mit den Pfand-Vorwürfen habe der Angestellte minutenlang kein Sterbenswörtchen herausgebracht. „Dabei ist er komplett rotgeworden“, so der Wittener - was für ihn einem Geständnis gleichkam.

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Er will seinen Mitarbeiter dann aufgefordert haben, schnellstmöglich Bargeld zur Wiedergutmachung zu beschaffen. „Ich habe zu ihm gesagt: Ruf deinen Vater, deinen Onkel oder deinen Bruder an“, so der Angeklagte. Doch der Mitarbeiter habe abgelehnt. Immer wieder aufs Neue habe der Mitarbeiter ihn vertröstet, dass jemand auf dem Weg sei. Bis auf die 900 Euro, die gleich zu Beginn ein Bekannter vorbeigebracht habe, sei nichts passiert. Um 22.30 Uhr, so der Angeklagte, sei er selbst dann in Erwartung einer 5.000-Euro-Übergabe auf dem Hof seines Getränkemarkts von Zivilpolizisten festgenommen worden.

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Die Atmosphäre im Keller beschrieb der Angeklagte unterm Strich als völlig friedlich. Und damit komplett anders als die Anklage, die von schwerer räuberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub und damit von zwei Schwerverbrechen (Mindeststrafe: fünf Jahre Haft) spricht.

„Es war weder eine Geiselnahme, noch irgendetwas anderes. Die Tür war nicht abgeschlossen, die Jungs konnten zur Toilette, konnten jederzeit was trinken“, wehrte sich der Wittener. Laut Anklage soll er hingegen angedroht haben, die Teenager tagelang in dem Kellerversteck festzuhalten. Und dass er sie auch „kaputthauen“ könne, ohne dass das jemand mitbekommen würde.

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Mit Blick auf ein von seinem Angestellten unterschriebenes „Anerkenntnis“ über zurückzuzahlende 15.000 Euro, räumte der Wittener ein, den Vertrag dem jungen Mann zwischen anderen Papieren „untergejubelt“ zu haben. „Der wusste gar nicht, was der da unterschreibt“, so der Getränkehändler. Dass er die Unterschrift mit Waffengewalt erzwungen habe, so wie es in der Anklage steht, stimme einfach nicht.

Am nächsten Sitzungstag (14. August) soll die mutmaßliche Keller-Geisel als Zeuge aussagen.

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