Witten. Eine Initiative will seit Jahren die Bebauung von Wittens Kornmarkts stoppen. Ihr „Bürgerantrag“ indes scheiterte im ASUK. Das war der Grund.

Die Initiative „Grüner Kornmarkt ohne Bebauung“ hat den Ratsausschuss ASUK unverrichteter Dinge verlassen müssen. Denn die Gruppe um Romeo Frey hatte, wie sie sich in der Sitzung im FEZ sagen lassen musste, bei ihrem „Bürgerantrag“ zu ihrem thematischen Dauerbrenner einen Formfehler gemacht.

Der Reihe nach. Romeo Frey und seine Gruppe kämpfen bereits seit Jahren gegen eine Bebauung des Kornmarkts in Witten. Dem ASUK hatten sie einen „Bürgerantrag“ vorgelegt – mit dem Ziel, „den Verkauf des Kornmarktgeländes und seine Bebauung endgültig ad acta zu legen“. Stattdessen, verlangte die Initiative, sollte die gesamte Fläche des Kornmarkts zu einer Grünfläche umgestaltet werden. Davon erhofften sich die Antragsteller einen ihrer Ansicht nach optimalen Beitrag zum Klimaschutz, Feinstaubbindung inbegriffen.

Dauerbrenner: Romeo Frey, links, spricht am 9. November 2019 über Mikrophon zu den Anwesenden bei der Demonstration gegen die Bebauung des Kornmarktes an der Hauptstraße in Witten.
Dauerbrenner: Romeo Frey, links, spricht am 9. November 2019 über Mikrophon zu den Anwesenden bei der Demonstration gegen die Bebauung des Kornmarktes an der Hauptstraße in Witten. © FUNKE Foto Services | Jürgen Theobald

Bei der Umsetzung ihres Vorhabens schwebte der Initiative ein Mix aus professioneller und ehrenamtlicher Arbeit vor – „zur Kostenminimierung“. Das Tiefbau- und Grünflächenamt sollte demnach das Projekt leiten und Gerätschaften bereitstellen. Die praktische Arbeit sollte von Interessierten aus der Bürgerschaft geleistet werden – ehrenamtlich.

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„Nach dem Rückzug aller bisherigen Investoren für eine Bebauung ist nicht erkennbar, was sich durch das jetzt vorgestellte Bebauungsvorhaben der Hälfte des Kornmarkts prinzipiell am gegebenen Finanzierungsrahmen geändert haben sollte. Die Baukosten sind sogar enorm gestiegen“, hieß es im Antrag von Frey & Co.

„Für die Stadt bietet sich immer noch die einmalige Chance, einen echten Wechsel in ihrer Umweltpolitik durchzuführen, der mit einer großen Akzeptanz in der Bevölkerung zu rechnen hätte.““

Romeo Frey in seinem „Bürgerantrag“

Weiter argumentierten sie: „Für die Stadt bietet sich immer noch die einmalige Chance, einen echten Wechsel in ihrer Umweltpolitik durchzuführen, der mit einer großen Akzeptanz in der Bevölkerung zu rechnen hätte. Wir erinnern an den Ratsbeschluss, ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen zu berücksichtigen und Lösungen zu bevorzugen, die sich positiv auf den Klimaschutz auswirken. Mit diesem selbstgewählten Maßstab ist eine Bebauung des Kornmarkts nicht zu halten.“

Fennhahn verweist auf NRW-Gemeindeordnung

CDU-Ausschusssprecher Julian Fennhahn machte Frey und eine im Ausschuss sitzende Unterstützergruppe darauf aufmerksam, dass sie bei der Antragstellung einen Formfehler gemacht hatten. Fennhahn ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht. Er verwies auf Nordrhein-Westfalens Gemeindeordnung. Sie kennt die Bürgeranregung. Einzelheiten sind in Paragraf 24 festgelegt. Der Paragraf 25 regelt, welchen Kriterien ein Einwohnerantrag genügen muss. Dort heißt es, ein Antrag in kreisangehörigen Gemeinden müsse fünf Prozent der Einwohner, höchstens jedoch von 4.000 Einwohnern, unterzeichnet sein. Ausschussvorsitzender Uwe Rath stimmte Fennhahn zu.

Unterschriften konnte Frey jedoch nicht vorlegen. Der Bürgerantrag schrumpfte zur Anregung. Der ASUK nahm sie zur Kenntnis.