Witten. Wegen schwerem sexuellen Missbrauch muss sich ein Wittener seit Mittwoch vor Gericht verantworten. Das Opfer war seine kleine Tochter.
Ein 34-jähriger Mann aus Witten, der seine minderjährige Tochter missbraucht haben soll, drückt seit Mittwoch die Anklagebank vor dem Landgericht Bochum. Zum Prozessauftakt gab er die Vorwürfe zu.
Demnach soll er sich bis 2017 an seiner damals sieben Jahre alten Tochter vergangen haben. Angeklagt sind drei Taten, die zum Teil noch länger zurückliegen und die der Angeklagte vor Gericht gestand. Während die Anklage wegen schweren sexuellen Missbrauchs verlesen wurde, weinte der Mann und senkte seinen Kopf. Er wolle nicht, dass seine Tochter vor Gericht aussagen müsse.
Angeklagter aus Witten: „Mit 16 hat mich mein Bruder missbraucht“
Er könne nicht sagen, wie es zu den Taten gekommen sei. „Ich habe das durchlebt, was mir selbst passiert ist mit 16 Jahren, als mein Bruder mich missbraucht hat“, erklärte er. Das Mädchen muss nach seinem Geständnis nicht mehr als Zeugin in dieser Sache vor Gericht erscheinen.
Die Übergriffe sollen im Badezimmer, im Kinderzimmer und im elterlichen Schlafzimmer stattgefunden haben. Die Mutter war jeweils zur Abendschule und daher nicht zuhause. Zu Übergriffen war es schon gekommen, als das Mädchen noch Windeln trug. Nach der letzten Tat im Mai 2017 vertraute sich das Mädchen seiner Mutter an, die umgehend die Behörden informierte.
Bewährungsstrafe, weil er seine Tochter stark geschüttelt hatte
Der Angeklagte war in der Vergangenheit bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er seine Tochter so stark geschüttelt hatte, dass sie seitdem unter kognitiven Störungen leidet. Mit der Mutter des Mädchens war der Mann elf Jahre lang zusammen, bis sie sich nach den Tatvorwürfen endgültig von ihm trennte. „Beim dritten Mal sagte meine Tochter, es tue ihr weh und ich habe sofort aufgehört“, sagte der Mann am Mittwoch aus. Sie sei ein „Mamakind“.
Der Angeklagte, der die Hauptschule ohne Abschluss verließ, berichtete von einem Selbstmordversuch 2008. Drei Aufenthalte in einer psychiatrischen Klinik 2017 und 2018 sind aktenkundig. Drei Sachverständige folgen dem Prozess. Die Vorsitzende Richterin deutete an, es seien sowohl eine Haftstrafe wie auch die Anordnung einer Therapiemaßnahme möglich.
Bei der Polizei ausgesagt, die Taten könnten ihm als Schlafwandler passiert sein
Polizeibeamte und ein Sozialpädagoge des Jugendamts berichteten als Zeugen, das Mädchen sei sehr schüchtern, unsicher und eher still. Der Angeklagte habe erst gesagt, er sei Schlafwandler und die Taten seien möglicherweise dabei passiert. Schließlich habe er die Übergriffe aber zugegeben und sich entschuldigt, erklärte ein Mitarbeiter des Jugendamts. Der Prozess wird fortgesetzt.