Witten. .

Zwei Jahre auf Bewährung wegen Kindesmisshandlung - dieses Urteil sprach das Bochumer Landgericht gestern gegen einen 22-Jährigen aus Bedburg. Der Fall hatte im vergangenen September für Aufsehen gesorgt.

Ein damals vier Monate altes Baby wurde in der Stockumer Mutter-Kind-Einrichtung Pro Vita so schlimm misshandelt, dass es in Lebensgefahr schwebte. Das Wittener Amtsgericht verurteilte den Vater zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der 22-Jährige ging in Berufung, gestern wurde das Verfahren vor dem Bochumer Landgericht neu aufgerollt.

Mit einem doppelten Schädelbruch und Hirnblutungen war das kleine Mädchen am 13. September ins Krankenhaus eingeliefert worden. Außerdem hatte es Blutungen in den Augen - Folgen eines starken Schüttelns, wie der Rechtsmediziner gestern bestätigte. Um die starken Kopfverletzungen hervorzurufen, sei eine erhebliche Gewalteinwirkung erforderlich gewesen: Der Säugling müsse gegen einen harten Gegenstand geprallt sein.

Bisher hatte der junge Vater bestritten, seine Tochter misshandelt zu haben, lediglich ein leichtes Schütteln gab er zu. Nachdem die Richterin dem Angeklagten gestern eindringlich ins Gewissen geredet hatte, änderte er seine Darstellung. Er sei allein mit den Zwillingen im Zimmer gewesen. In der Nacht habe er Drogen (Speed und Haschisch) genommen. Als das eine Baby ihn durch Schreie weckte, habe er die Geduld verloren und es geschüttelt: „Erst nicht so fest, dann immer fester. Ob das Kind mit dem Kopf irgendwo gegen gestoßen ist, weiß ich nicht“, verlas sein Anwalt in einer Erklärung.

Bei dem Verfahren in erster Instanz hatten der Vater und seine Freundin sich gegenseitig beschuldigt. Weil damals nicht abschließend geklärt werden konnte, wer dem Säugling die massiven Verletzungen zugefügt hatte, wurde auch gegen die 23-Jährige ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Inzwischen sind alle vier Kinder der beiden in Pflegefamilien untergebracht. Dem misshandelten Kind ginge es wieder gut, sagte der Rechtsmediziner. „Es ist in vielem langsamer als andere Kinder, aber es ist keine Entwicklungsverzögerung festzustellen.“ Langfristige Folgen seien aber nicht auszuschließen: „Möglicherweise sieht die Sache anders aus, wenn das Mädchen in die Schule kommt.“