Witten. Im Prozess um sexuellen Missbrauch von Kindern bescheinigt ein Gutachter dem Angeklagten Wiederholungsgefahr. Der Wittener hatte gestanden.

Im Prozess um sexuellen Missbrauch von Kindern haben die Richter jetzt den Gutachter gehört. Der 76-jährige Angeklagte aus Witten hatte, wie er zugab , sexuelle Handlungen vor kleinen Kindern vorgenommen. Angeklagt sind sechs Fälle zwischen Oktober 2018 und April 2020. Die Vorfälle trugen sich auf einem Spielplatz, vor einer Grundschule sowie auf offener Straße zu.

Der Gutachter berichtete über sexuelle Funktionsstörungen bei dem Angeklagten nach einer Prostata-Operation. Nach dem Tod seiner Ehefrau habe eine andere Frau den 76-Jährigen ausgelacht und beschimpft. Daraufhin habe dieser gelegentlich draußen Kinder beobachtet und sich dabei sexuell erregt gefühlt. Sexuelles Interesse an Kindern habe der Mann nicht, Pädophilie liege auch nicht vor, so der Psychiater vor dem Landgericht Bochum .

Gutachter sieht bei Wittener ohne medizinische Hilfe deutliche Wiederholungsgefahr

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Warum er vor kleinen Kindern onaniert habe, wisse der Angeklagte selbst nicht. Nach den Taten habe er sich immer geschämt, sagte der Sachverständige. Der Wittener habe ein Gehirnleiden. Er leide unter einer organischen Persönlichkeitsstörung. Der Psychiater bezeichnete sie als krankhafte seelische Störung. Daher sei die Steuerungsfähigkeit des Mannes deutlich vermindert gewesen.

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Zu den Vorfällen war es auf der Stockumer Straße, der Westfeldstraße am Park der Generationen, vor der Hüllberg-Grundschule sowie auf der Steinbachstraße, der Dirschauer Straße und auf dem Wennemarsberg gekommen. Ohne medizinische Hilfe bestehe eine deutliche Wiederholungsgefahr, warnte der Gutachter.

Er schlug eine ambulante Behandlung mit Anbindung an eine Klinik oder Praxis vor und regte eine Bewährungsstrafe an. Ein Bewährungshelfer und ein Betreuer seien für den 76-Jährigen eine gute Option, der vorher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war. Der Prozess wird fortgesetzt.

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