Witten. Wegen gefährlicher Körperverletzung stand am Mittwoch eine Ärztin vor dem Wittener Amtsgericht. Das Opfer war ihr Sohn. So lief die Verhandlung.
Häusliche Gewalt, Alkohol und quasi pleite: So stellt man sich das Leben in Medizinerkreisen nicht unbedingt vor. Ein solcher Fall landete jetzt vor dem Wittener Amtsgericht.
Dort musste sich am Mittwoch eine 47-jährige Ärztin wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sie hatte ihren Sohn Ende November mit einer E-Zigarette zwischen den Augenbrauen getroffen, so dass dieser eine blutende Platzwunde auf dem Nasenrücken davontrug.
Angeklagte aus Witten war bei Tat alkoholisiert
Die Frau war offenbar angetrunken oder betrunken gewesen. In der Wohnung ihres Vaters war es zu einem Streit gekommen, als sie noch mehr Alkohol wollte. Der Junge stellte sich dazwischen und wollte sie hinausbefördern. „Er hat mich richtig auf den Boden geschmissen“, sagt die Angeklagte. Sie will sich nur gewehrt haben, als er auf ihr „drauf“ war. „Dabei hatte ich den Dampfer noch in der Hand. Es tut mir wahnsinnig leid.“ Noch nie habe sie ihr Kind geschlagen.
Jedenfalls kam die Polizei, die ihr eine Gefährderansprache wegen häuslicher Gewalt hielt. Inzwischen hätten sich die Wogen längst wieder geglättet, sagt die Frau, die das Verhältnis zu ihrer Familie als sehr eng beschreibt. Vor Gericht räumt sie ein, damals überreagiert zu haben.
Wittener Amtsgericht verhängt Geldstrafe
Inzwischen arbeite sie an ihrer emotionalen Stabilität und versuche, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen. Dass es allerdings kein einmaliger Ausrutscher in Sachen Alkohol war, zeigen frühere Einträge ins Bundeszentralregister. Dort sind mehrere, wenngleich länger zurückliegende Trunkenheitsfahrten aufgeführt. Das Gericht versuchte herauszufinden, ob es ein Alkoholproblem gibt. „Nur hin und wieder explodiert das“, sagt die Ärztin.
Als es um das Strafmaß ging, zeigt sich, dass die Frau offenbar keineswegs über die Einkünfte verfügt, die der Staatsanwalt bei ihr vermutet. Die Frau übt ihren Beruf derzeit nicht aus und hält sich für eine Psychotherapie in einer Klinik auf. Schon 1000 Euro Geldstrafe scheinen sie zu überfordern, weshalb sich Richterin Barbara Monstadt für 600 Euro entscheidet, zahlbar in sechs Raten an den Verein „Frauen helfen Frauen“, Frauen, die häusliche Gewalt erlebt haben. Mit dieser Geldauflage wird das Verfahren eingestellt. Damit kann auch der Anwalt der Medizinerin gut leben.