Witten. An diesem Freitag (28.5.) treten weitere Lockerungen in Witten in Kraft. Erstmals darf man wieder in seine Stammkneipe. Und was geht noch?
Ab diesem Freitag (28.5.) treten in Witten und dem Kreis aufgrund der gesunkenen Inzidenzwerte weitere Lockerungen in Kraft. So sind wieder Treffen von bis zu zehn Personen aus drei verschiedenen Haushalten erlaubt. Wer einkaufen gehen möchte, kann das wieder ohne negativen Test tun. Für den Handel gilt dann lediglich eine Beschränkung von einem Kunden pro zehn Quadratmeter. Man darf auch wieder ohne Test draußen im Biergarten oder Café sitzen.
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Die Innengastronomie kann ebenfalls wieder Gäste empfangen – allerdings mit negativem Test. Auch Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind wieder möglich (mit Test). Dazu zählen etwa Konzerte und Theateraufführungen. Die Kontaktrückverfolgung muss vom Veranstalter gewährleistet werden.
Fitnessstudios dürfen öffnen
Sport im Freien ist ab Freitag wieder ohne Personen-Begrenzung erlaubt. Fitnessstudios dürfen auch wieder öffnen (mit Test und Kontaktverfolgung). Hallensport ist ebenso wieder möglich. Und: Zuschauer sind beim Sport auch wieder zugelassen – allerdings darf nur jeder fünfte Sitz besetzt sein.
(Alle Regeln finden Sie hier: mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw)