Velbert. Wer in Velbert wohnt, muss sich 2025 auf höhere Kosten unter anderem für Abfall und Abwasser einstellen. So viel soll es teurer werden.
Es sind bisher „nur“ vorläufige Berechnungen, die die Technischen Betriebe Velbert (TBV) für die verschiedenen Gebühren mit Blick auf das Jahr 2025 aufgestellt haben. Klar sein dürfte aber: Eine besonders unliebsame Entwicklung gibt es bei den Abfallgebühren. Sie könnten um durchschnittlich mehr als acht Prozent steigen. Aber auch beim Abwasser wird es wohl deutlich teurer.
- Das Jahr 2026 wird finanziell richtig bitter für Velbert
- So viel sollen Velberter Familien künftig für die Kita zahlen
- So teuer sind Abwasser und Müll in Velbert im NRW-Vergleich
Für alle Gebühren gilt: Mit ihnen darf eine Kommune keine Löcher im allgemeinen Haushalt stopfen, anfallende Kosten und andere Faktoren, wie zum Beispiel Zinsen und Abschreibungen, sollten im Idealfall eins zu eins an die Bürger weitergegeben werden.
Technische Betriebe Velbert müssen für Abfall selbst mehr zahlen
Dass an der Gebührenschraube wohl wieder einmal zu Ungunsten der Velberter gedreht wird, liegt laut TBV an „im Wesentlichen nicht durch uns zu beeinflussenden Faktoren“. So sei bei den Abfallgebühren ein deutlicher Anstieg der Kosten für Verbrennung und Holzverwertung zu verzeichnen. So müssen die TBV nach aktuellem Stand künftig 196 Euro statt bisher 164 Euro pro Tonne Restmüll an den Kreis Mettmann zahlen. Auch bei der Kompostierung wird der Kreis voraussichtlich die Kosten „anziehen“ – von 122 auf 128 Euro pro Tonne Biomüll.
Umlagefähige Abfall-Kosten steigen auf 8,85 Millionen Euro
Legt man zugrunde, dass im vergangenen Jahr rund 13.000 Tonnen Restmüll und knapp 6500 Tonnen Bio-Abfälle erfasst wurden, entstehen allein dadurch Mehrausgaben von mehr als 674.000 Euro für die TBV. Hinzu kommen laut Kalkulation ein Plus von 76.000 Euro bei Personalausgaben durch Tariferhöhungen und viele kleinere Positionen, wie etwa Mehrkosten für die Leerung der Straßenpapierkörbe (plus 28.000 Euro). Insgesamt klettern die umlagefähigen Kosten von rund 8,1 auf 8,85 Millionen Euro. So kalkulieren die TBV mit einer durchschnittlichen Steigerung der Abfallgebühren von rund 8,3 Prozent.
Vorgeschriebene Entwässerungsplanung sorgt für höhere Gebühren
Und auch bei der Entwässerung wird es für die Velberter wohl teurer: Größter Kostentreiber sind hier die deutlich steigenden Umlagen der Wasserverbände, die mit 326.000 Euro mehr als noch in diesem Jahr zu Buche schlagen. Zudem werden die betrieblichen Aufwendungen um 231.000 Euro steigen, da anfallende, erforderliche Arbeiten an der gesetzlich vorgeschriebenen „Generellen Entwässerungsplanung“ (GEP) nicht allein durch die TBV-Planer erbracht werden können, sondern extern vergeben werden sollen. Unter dem Strich soll die Schmutzwassergebühr für Normalverbraucher nach aktueller – noch nicht beschlossener – Planung um 16 Cent (plus 5,19 Prozent) auf dann 3,24 Euro pro Kubikmeter steigen.
Auch beim Niederschlagswasser sind Gebührensteigerungen geplant – für Nicht-Mitglieder der Wasserverbände um 6 Cent auf 1,72 Euro pro Kubikmeter.
Ladeninhaber in der Fußgängerzone müssen mit deutlich höheren Reinigungsgebühren rechnen
Ärgerlich könnten die neuen Gebührensätze für Ladeninhaber in Fußgängerzonen und Geschäftsstraßen werden. Hier ist bei den Straßenreinigungs-Gebühren ein Plus von sage und schreibe 25 Prozent auf 9,18 Euro pro Frontmeter geplant, an allen anderen Straßen bewegen sich die Steigerungen bei den Straßenreinigungsgebühren zwischen 3,03 und 3,59 Prozent. Entlastungen sind hingegen beim Winterdienst geplant.
Musterrechnungen für Ein- und Mehrfamilienhaus
Gebühren
Die Rechtsgrundlagen sind unter anderem im Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) geregelt.
Beschlossen werden die Gebühren vom Stadtrat. Sie sind dann in entsprechenden Satzungen zu finden.
Die Technischen Betriebe haben für verschiedene Musterbeispiele berechnet, wie sich die verschiedenen Gebührenveränderungen zusammengerechnet auswirken würden. So zahlt die vierköpfige Musterfamilie im Einfamilienhaus mit 14 Straßenmetern in einer Anliegerstraße, einer 80-Liter-Abfalltonne (14-tägige Leerung), 160 Kubikmetern Frischwasserverbrauch und 150 Quadratmeter befestigter Fläche künftig 1.023,90 Euro statt bisher 975,64 Euro im Jahr.
Für die insgesamt zwölf Bewohner in einem Mehrfamilienhaus an einer Verbindungsstraße (240 Liter Abfall, 14-tägige Leerung, 480 Kubikmeter Frischwasser, 600 Quadratmeter befestigte Fläche) würde die Gebührenbelastung von aktuell 3.162,50 auf dann 3.316 Euro, die auf die Mietparteien umgelegt werden können, steigen.