Velbert. Dass künftig wieder Gebühren für Kitas und Kindertagespflege anfallen sollen, war schon länger klar: Nun gibt es konkrete Daten und Zahlen.

Für die Velberter Eltern war es eine schöne Sache – für den Kämmerer im Rathaus hingegen nicht: Seit dem Kita-Jahr 2021/22 mussten keine Elternbeiträge mehr gezahlt werden. Durchgesetzt hatte das eine Ratsmehrheit von SPD, Grünen, UVB, FDP, Linken und Piraten. Diese Entscheidung sorgte für Entlastung bei vielen Familien, aber jedes Jahr für ein beträchtliches Defizit im städtischen Haushalt.

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Denn: Von den jährlichen Kita-Kosten von rund 41 Millionen Euro refinanziert das Land lediglich rund 40 Prozent, weitere rund zehn Prozent sind der Anteil der verschiedenen Träger – bleiben also rund 20 Millionen Euro bei der Stadt. Bei der Kindertagespflege fällt die Rechnung sogar noch deutlicher zu Ungunsten der Stadt aus: Hier übernimmt das Land weniger als zehn Prozent der anfallenden Kosten, sodass im Rathaus hier mit rund vier Millionen Euro pro Jahr kalkuliert wird.

So begründen die Velberter Fraktionen ihre Haltung zu Kita-Gebühren

„Wir tun uns auch nicht leicht damit, aber die Gebühren tragen ein Stück zur Refinanzierung des Defizits und der Investitionen in die Kitas bei“, erklärte Nico Schmidt, Fraktionsvorsitzender der CDU, in der Februar-Ratssitzung, in der mehrheitlich die Wiedereinführung der Elternbeiträge beschlossen wurde – übrigens mit den Stimmen der Grünen, die von „einem guten Kompromiss“ sprachen. Die SPD hingegen lehnte eine Rückkehr der Gebühren strikt ab: „Für uns gilt weiterhin, was wir schon 2021 gesagt haben: Die Abschaffung der Kindergartenbeiträge ist ein ganz wichtiger Baustein für die Entlastung von Familien. Es ist unsere Überzeugung, dass gerade in dieser Entwicklungsphase der Kinder das Angebot der kostenlosen Bildung für alle ein fundamentales Recht ist, um im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten jedes Kindes voll zur Entfaltung zu bringen.“

Zudem zweifelten die Sozialdemokraten, dass es in Bezug auf eine Beitragsfreiheit bei der diskutierten Einkommensgrenze von 80.000 Euro (zu versteuerndes Familieneinkommen) bleiben werde.

Stadt Velbert legt umfangreiche Gebührenmatrix mit fast 100 Unterscheidungen vor

In dem nun von der Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf ist diese Grenze allerdings enthalten. Wer als Familie weniger als 80.000 Euro (zu versteuerndes Einkommen) verdient, zahlt – unabhängig vom Betreuungsumfang – demnach weiterhin keine Gebühren. Ansonsten enthält die Gebührentabelle 14 Beitragsstufen in 10.000-Euro-Schritten sowie jeweils sieben Unterscheidungen nach Betreuungszeit. So entsteht eine Matrix mit knapp 100 unterschiedlichen Beitragshöhen zwischen 126 Euro (Einkommen bis 90.000 Euro, Betreuung zwischen 15 und 20 Stunden pro Woche) und 890 Euro (Einkommen mehr als 200.000 Euro, Betreuung bis zu 45 Stunden pro Woche)

Eine Familie, die 88.000 Euro verdient und das Kind 20 Stunden pro Woche betreuen lässt, soll beispielsweise 168 Euro pro Monat zahlen.

Einige weitere Beispiele:
Einkommen 93.000 Euro, Betreuungszeit 25 Stunden: 235 Euro
Einkommen 98.000 Euro, Betreuungszeit 45 Stunden: 423 Euro
Einkommen 107.500 Euro, Betreuungszeit 35 Stunden: 363,22 Euro
Einkommen 121.200 Euro, Betreuungszeit 30 Stunden: 370,67 Euro
Einkommen 166.700 Euro, Betreuungszeit 20 Stunden: 244,67 Euro

Diese Gebühren-Details sind wichtig

Diese Gebühren sollen jedoch nur für sogenannte U3-Kinder gelten, also Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Für Ü3-Kinder (älter als drei Jahre) sollen die Beiträge halbiert werden. Die Stadt begründet das mit einem deutlich höheren Kostenaufwand für die jüngsten Kita-Kinder. Weitere Ausnahmen: Für alle Kinder in den letzten beiden Kindergartenjahren vor Schuleintritt sollen keine Beiträge erhoben werden. Auch Geschwisterkinder bleiben, wenn ein anderes Kind in einer Velberter Kita oder Tagespflege angemeldet ist, gebührenfrei.

Gelten sollen die neuen Gebühren ab dem 1. August 2025.

Entlastungen für Geringverdiener bei Velberter OGS-Betreuung (Ogata) geplant

Entlastungen – gerade für Geringverdiener – soll es hingegen bei den Ogata-Gebühren geben. Hier werden aktuell Beiträge bereits ab einem Einkommen von 25.000 Euro im Jahr fällig, künftig soll die Untergrenze bei 50.000 Euro liegen.

Wer bis zu 60.000 Euro im Jahr verdient, soll nach Vorschlag der Verwaltung künftig 100 Euro im Monat zahlen (ohne Mittagsverpflegung).

Weitere Stufen:
bis 70.000 Euro Einkommen im Jahr: 150 Euro Gebühr im Monat
bis 80.000 Euro: 190 Euro
bis 90.000 Euro: 230 Euro
ab 90.000 Euro: 235 Euro (landesweit festgelegter Maximalbetrag)

Auch hier gilt: Es werden in der Regel nur für ein Kind pro Familie Elternbeiträge erhoben.

Die Entscheidung über beide Gebühren bzw. Elternbeiträge obliegt dem Stadtrat, der am 26. November tagt. Beraten wird das Thema auch im Haupt- und Finanzausschuss am 19. November (17 Uhr, Rathaus).