Velbert. Müssen Velberter mehr oder weniger Gebühren als die Bürger anderer Städte zahlen? Ein großer Vergleich liefert spannende Erkenntnisse.
Nicht nur unterschiedliche Miet- bzw. Kaufpreise sorgen dafür, dass Bürger in einigen Städten deutlich günstiger wohnen können als in anderen: Auch Steuern – die Städte können unter anderem die Grundsteuer selbst festlegen – und Gebühren beeinflussen am Ende, wie viel man für das Wohnen unter dem Strich ausgeben muss.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat sich in einem NRW-weiten Vergleich zwei der Faktoren herausgegriffen: Abfall- und Abwassergebühren. Wie steht Velbert da? Gehören wir zu den „teuren Städten“ oder eher zu den günstigen? Um eine bessere Vergleichbarkeit zu erreichen, hat der BdSt einen Musterhaushalt „gegründet“: einen Vier-Personen-Haushalt, der 200 Kubikmeter Frischwasser verbraucht und als Schmutzwasser in die Kanalisation einleitet sowie 130 Kubikmeter vollversiegelte Fläche auf seinem Grundstück vorhält.
Musterfamilie zahlt in Velbert 831,80 Euro für Abwasser
Schauen wir zunächst aufs Thema Abwasser: Der Musterhaushalt muss in Velbert – laut BdSt-Vergleich – pro Jahr 831,80 Euro zahlen, rund 4,4 Prozent mehr als noch 2023. Das ist deutlich weniger als bei den NRW-Spitzenreitern Monschau (1572 Euro) und Viersen (1300,30 Euro), aber umgekehrt auch deutlich mehr als im Reken (330,30 Euro) oder Schloß Holte-Stukenbrock (371,50 Euro). Da die Bedingungen von Region zu Region, von Kreis zu Kreis, höchst unterschiedlich sind, ist auch ein Blick in Velberts direkte Nachbarstädte interessant: In Wülfrath zahlt der Musterhaushalt 598,40 Euro, in Essen 955,20 Euro und in Heiligenhaus 856,10 Euro.
So fällt der Vergleich beim Thema Abfall aus
Also: Beim Abwasser gibt es einen soliden Mittelfeldplatz für Velbert. Und beim Thema Abfall? Hier ist der Vergleich nicht so leicht, da nicht nur Tonnengrößen, sondern auch Abfuhrintervalle höchst unterschiedlich sind. Die Abfuhr einer 120-Liter-Restmülltonne in 14-Tage-Rhythmus kostet in Velbert 261,30 Euro. Damit liegt Velbert unter dem Landesdurchschnitt (299,43 Euro). Besonders teuer ist die Abfuhr laut BdSt in Münster sowie in Selm (Kreis Unna), besonders günstig in Dormagen und Jülich. In der direkten Nachbarschaft zahlen die Essener 374,40 Euro für die Abfuhr der 120-Liter-Tonne, die Wülfrather 273,79 und die Heiligenhauser zahlen nach Gewicht, so dass hier kein Vergleich möglich ist.
Das fordert der Bund der Steuerzahler von den Kommunen
„Mit großer Sorge stellen wir fest, dass die Abwassergebühren für den BdSt-Musterhaushalt im Landesdurchschnitt erstmalig auf über 800 Euro gestiegen sind“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen. „Der Trend zu immer höheren Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen kann und muss von der Politik gestoppt werden, um die Kosten rund ums Wohnen auf Dauer erschwinglich zu halten“, so Steinheuer. Konkret fordert der BdSt-Vorsitzende, dass Abschreibungen nur auf der Grundlage von Anschaffungs- oder Herstellungskosten berechnet werden sollten, während NRW-Kommunen in NRW derzeit die Wahl haben, ob sie den Anschaffungs- oder den teureren Wiederbeschaffungszeitwert anwenden.
Auch in Velbert machen Abschreibungen den größten Posten in den Gebühren aus
Eben diese Abschreibungen machen in der Gebührenkalkulation oft den größten Posten aus. In Velbert waren die Abschreibungen im Jahr 2023 mit mehr als 10 Millionen Euro noch vor Umlagen an den Bergisch-Rheinischen Wasserverband und weit vor Zinsen, Personal- und Fahrzeugkosten der größte Posten in den rund 26 Millionen Euro Kanalbetrieb-Kosten, die in den Gebühren auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt werden. Auch im Velbert wird die Abschreibung übrigens vom Wiederbeschaffungszeitwert ermittelt.
„Solange die Kommunen in Nordrhein-Westfalen vom Wiederbeschaffungszeitwert abschreiben dürfen, sollte es verbindliche Regelungen geben, die verhindern, dass der Abwassergebührenzahler den allgemeinen Haushalt der Kommune subventioniert“, sagt Steinheuer. Denn grundsätzlich gilt, dass die Gebühren „auskömmlich“ für die Städte sein müssen. Sie dürfen damit aber – anders als mit Steuern – kein Plus erzielen.