Velbert. Am Mittwochnachmittag führte die Ortung eines gestohlenen Mobiltelefons auch zur Aufklärung eines Ladendiebstahls im Obi-Baumarkt.
Gegen 16 Uhr informierte am Mittwochnachmittag, 30. März, ein 42-jähriger Essener die Polizei über einen aktuellen Handydiebstahl auf dem Parkplatz eines Baumarktes an der Metallstraße in Velbert. Ein unbekannter Täter hatte aus dem unverschlossenen Fahrzeug des Esseners unbemerkt das Handy entwendet. Der 42-jährige gab an, dass sich das Mobiltelefon laut einer Ortung noch auf dem Kundenparkplatz befinden würde.
Die vor Ort eingesetzten Beamten konnten mit Hilfe der Handyortung das Mobiltelefon des Esseners in einem auf dem Parkplatz abgestellten Ford Mondeo feststellen. Der Fahrzeuginsasse, ein 41-jähriger ohne festen Wohnsitz in Deutschland, hatte zuvor versucht, sich auf dem Rücksitz des Fahrzeuges vor den Beamten zu verstecken.
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Im Rahmen einer Durchsuchung des Fahrzeuges stellten die Beamten diverse originalverpackte Gartengeräte fest. Eine Überprüfung ergab, dass die Waren im Wert von circa 740 Euro zuvor aus dem Baumarkt entwendet worden waren.
Die Beamten ließen das Fahrzeug mitsamt der Tatbeute sicherstellen und nahmen den 41-Jährigen vorläufig fest. Das Handy des 42-jährigen Esseners wurde noch vor Ort an den Geschädigten wieder ausgehändigt.
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Nach ersten Ermittlungen vor Ort leiteten die Beamten eine Fahndung nach einem möglichen Mittäter des 41-Jährigen ein, welche jedoch ergebnislos verlief. Der flüchtige Tatverdächtige kann folgendermaßen beschrieben werden: etwa 50 Jahre alt und circa 180 Zentimeter groß, kräftige Statur, graue Haare, vermutlich mit einer braunen Hose bekleidet.
Der 41-jährige Tatverdächtige wurde zur Polizeiwache Velbert gebracht. Wegen des Verdachts des Drogenkonsums wurde zu weiteren Beweiszwecken die ärztliche Entnahme einer Blutprobe auf der Polizeiwache angeordnet und durchgeführt.
Der mutmaßliche Täter hat schon ein Einreiseverbot
Die Beamten leiteten gleich mehrere Strafverfahren ein und die Kriminalpolizei übernahm die weitere Bearbeitung. Da gegen den 41-Jährigen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland vorliegt, wird derzeit geprüft, ob der Tatverdächtige an das zuständige Ausländeramt übergeben oder einem Haftrichter vorgeführt wird.