Sprockhövel/Hattingen. Gar nicht selten wird medizinisches Cannabis auf Rezept in der Apotheke gekauft, oft von Schmerzpatienten. Eine Gesetzesänderung macht‘s möglich.

Wer gerne gärtnert und dabei noch eine Tüte raucht, ist seit dem 1. Juli 2024 beim Gesetzgeber gut aufgehoben. Denn bis zu drei Pflänzchen Gras darf jeder Erwachsene zum privaten Drogen-Vergnügen anbauen. Aber: Haschisch auf Rezept? Vom Arzt verschriebener Cannabis-Konsum? Ja, auch das ist seit dem 1. April 2024 legal, wenn ein Arzt eine medizinische Notwendigkeit feststellt. Mittlerweile bieten eine Reihe von Apotheken eine Medizinal-Cannabis-Vorsorgung an. Auch im Cannabis Shop der TE.AM Apotheken mit Filialen in Sprockhövel kann man seit dem 1. Dezember 2024 die Droge per elektronischem Rezept erhalten.

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Michael Mahl, Apothekersprecher im Ennepe-Ruhr-Kreis und Besitzer der Sprockhöveler Apotheken: „Mit der Teil-Legalisierung von Cannabis unterliegt die Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz. Die Bürgerinnen und Bürger in Sprockhövel haben jetzt die Möglichkeit, Apotheken für ihre Bestellungen auch direkt vor Ort aufzusuchen.“ In Hattingen gibt zum Beispiel auch die Westfalen-Apotheke an der Thingstraße medizinisches Cannabis aus.

Medizinal-Cannabis stammt hauptsächlich aus Kanada

„Die Menschen, die Cannabis auf Rezept bekommen, haben meistens schwere Krankheiten, die durch Haschisch als Heilmittel gelindert werden können“, sagt Mahl. Das seien Schmerzpatienten oder Personen, die zum Beispiel an Krämpfen, Krebs oder Depressionen leiden. Das in Deutschland vertriebene Medizinal-Cannabis stammt hauptsächlich aus Kanada, wo es unter strenger Kontrolle für medizinische Bereiche angebaut wird. Unterschiedliche Sorten enthalten unterschiedliche Inhaltsstoffe, die anregend oder dämpfend wirken, also aufputschen oder beruhigen.

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Aufbewahrt werden die Blüten in einem externen Labor, in den Apotheken werden sie dann individuell abgefüllt. Eine Augenweide sind die getrockneten Blüten allerdings nicht gerade. Sie sind braun-grün und kruselig und nicht gerade ansehnlich. Mit einem sogenannten Verdampfer, der ähnlich wie eine E-Zigarette funktioniert, wird die Droge dann bei einer bestimmten Temperatur von den Patienten konsumiert. Das Angebot werde in den Sprockhöveler TE.AM-Apotheken übrigens gar nicht selten in Anspruch genommen, Verkaufszahlen werden nicht genannt.

Ein Gramm kostet zwischen fünf und zehn Euro

Schon viele Jahre hatten Patienten, aber auch viele Ärzte vom Gesetzgeber gefordert, medizinisches Cannabis freizugeben, weil seine Heilwirkung unter Fachleuten seit langem unbestritten ist. Denn viele Menschen mit starken Schmerzen haben gravierende Probleme mit teils schweren Nebenwirkungen der verordneten Schmerzmittel.

Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen Cannabis auf Rezept bei schwerwiegenden Krankheiten in der Regel finanzieren, empfiehlt es sich, im Zweifelsfall, vorab eine Anfrage an die Krankenkasse zu stellen, ob die Kosten übernommen werden. Denn je nach Gehalt der Blüten kostet ein Gramm zwischen fünf und zehn Euro.

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>> Gesetzliche Änderungen

Es gibt zwei verschiedene Gesetzesänderungen in Bezug auf Cannabis. Einmal geht es um das sogenannte Medizinal-Cannabis, das Ärzte jetzt verschreiben dürfen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Die Kosten werden dann in der Regel von den Krankenkassen übernommen.

Die zweite Änderung bezieht sich auf den Eigenanbau, der in eng begrenztem Rahmen erlaubt wurde und nicht mehr unter Strafe steht. Im Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag „das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ beschlossen, am 1. April 2024 trat es in Kraft.

Das bezog sich allerdings nicht auf die Regelungen zu Anbauvereinen. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen sind am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Am 1. Januar 2025 sind die Regelungen zur Tilgung von Einträgen im Bundeszentralregister in Kraft.

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