Sprockhövel. Tausende Sprockhöveler haben in den vergangenen Wochen Mahnungen von ihrer Stadt bekommen. Damit bringt sie sich selbst in Schwierigkeiten.

Die Stadt Sprockhövel hat Tausende Mahnungen an ihre Bürger verschickt. So geballt kommen die Zahlungsaufforderungen in der Regel nicht. Der Sonderfall stellt die Stadt nun selbst vor Probleme.

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2181 Mahnungen hat die Stadt Sprockhövel in den vergangenen Wochen verschickt. Geballt und auf einen Schlag werden derzeit alle säumigen Sprockhöveler abgemahnt, die ihrer Stadt noch Geld schulden. Das ist ungewöhnlich, doch besonderen Umständen geschuldet.

„Eine nicht gezahlte Gewerbesteuerforderung ist natürlich entsprechend höher als eine angemahnte Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro.““

Mandana Rasooli
Stadtsprecherin

Üblicherweise mahnt die Stadt 20 bis 24 Mal pro Jahr - alle zwei bis drei Wochen, erklärt Stadtsprecherin Mandana Rasooli. In diesem Jahr ist auf aufgrund einer Umstellung der Finanzsoftware vieles liegengeblieben und nun in Gesamtheit verschickt worden. Dabei stieg die Zahl der Mahnungen in den vergangenen Jahren leicht an. 2500 bis 3000 solcher Schreiben verschickt Sprockhövel durchschnittlich in einem Jahr.

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Dabei sind die Summen, die gefordert werden, ebenso unterschiedlich, wie die Gründe, weshalb sie fällig werden. Nicht gezahlte Steuern, Gebühren und Beiträge sind ebenso dabei, wie Bußgelder - zum Beispiel wegen Vergehen im Straßenverkehr. Den größten Teil der Schuldner machen Grundbesitzer mit ihren Ausständen aus. Hier gebe es die meisten Zahlungspflichtigen, erklärt Rasooli.

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Die Summen in den Mahnungen variieren stark: „Eine nicht gezahlte Gewerbesteuerforderung ist natürlich entsprechend höher als eine angemahnte Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro“, betont die Sprecherin.

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Nach der Mahnungsflut in Sprockhövel kommt die Stadt jetzt aber selbst in Schwierigkeiten: Aufgrund von Personalausfällen können nicht alle Rückfragen rechtzeitig vor Ablauf der festgesetzten Zahlfristen beantwortet werden. Aber: „Die genannten Fristen in den Schreiben fallen nicht zulasten derjenigen, die gemahnt werden und deren Anfrage noch nicht berücksichtigt werden konnte“, verspricht die Stadt. Jeder, der Rückfragen hat, wird gebeten, sich per E-Mail an die im Schreiben genannte Adresse zu wenden. Dann könnten die Anliegen nach Eingangsdatum abgearbeitet werden.