Sprockhövel/Hattingen. Kurios, skurril, was auch immer: Welcher der eineiigen Zwillinge ist mit 2,47 Promille auf der Autobahn gefahren? Der Versuch einer Aufklärung.
Einen skurrilen Fall muss das Amtsgericht Hattingen lösen: Wer saß bei dem Unfall auf der A 43 in Sprockhövel am 16. Juni 23 am Steuer? Der 34-Jährige D. oder sein eineiiger Zwillingsbruder?
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Eben diese Frage konnte das Gericht in der Verhandlung nicht klären. Es waren zwar im Krankenhaus Blutproben entnommen worden, die einen Alkoholwert von 2,47 Promille ergaben. „Bei eineiigen Zwillingen ist die DNA aber gleich“, erklärte der Anwalt. Das bedeutet also, dass eine Blutprobe bei dem anderen Bruder zu keiner Klärung beiträgt.
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Das Problem, vor dem Richter Johannes Kimmeskamp jetzt steht: Es muss bewiesen werden, wer von beiden zu dem Zeitpunkt das Auto gesteuert hat. Die Anklage lautet: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Führerschein.
Alkoholfahrt mit 2,47 Promille auf der A 43 Richtung Münster
Bei seiner Alkoholfahrt mit 2,47 Promille auf der A 43 Richtung Münster rammte der Fahrer erst ein Verkehrsschild und fuhr dann mit dem ziemlich ramponierten Wagen weiter auf den Pendlerparkplatz, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Bevor die Zeugen vernommen wurden, setzte sich der Bruder des Angeklagten neben den Anwalt. Offenbar, um es den Zeugen bei der Identifizierung nicht zu leicht zu machen.
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„Als wir kamen, um ihn zu überprüfen, hatte der Fahrer einen torkelnden Gang und sagte, er ergebe sich“, schilderte eine Polizistin, die als Zeugin geladen war. Außerdem habe der Fahrer gesagt, er habe gekokst. Die damalige Beifahrerin kann nicht mehr befragt werden, weil sie in der Zwischenzeit verstorben ist, erklärte der Rechtsanwalt des Angeklagten.
„Ich habe in Erinnerung, dass der Fahrer etwas untersetzt war“
Richter Kimmeskamp fragt sie Polizistin dann, wer der beiden Brüder denn wohl gefahren sei und wen sie damals vernommen habe. „Ich habe in Erinnerung, dass der Fahrer etwas untersetzt war“, sagt die Beamtin und zeigt tatsächlich auf den Angeklagten. Hundertprozentig festlegen will sie sich aber nicht. Die Zwillinge sehen sich in der Tat zum Verwechseln ähnlich, der Angeklagte ist allerdings ein klein wenig fülliger.
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Wie die Polizei denn vorgeht, wenn sie in einem solchen Fall die Personalien feststellt, möchte der Rechtsanwalt wissen. „Wir fragen diejenigen, die wir überprüfen, nach ihren Personalien. Wenn der Befragte sagt, ich bin der und der, dann ist das so“, schildert die Beamtin die Vorgehensweise. In dem Auto des überprüften Fahrers wurde von der Polizei ein Ausweis gefunden. Diskussionen deswegen habe es nicht gegeben.
„Ich habe aber zu der Zeit gar keine Papiere besessen“
„Ich habe aber zu der Zeit gar keine Papiere besessen“, erklärt der Angeklagte. Der Rechtsanwalt macht im Gerichtssaal darauf aufmerksam, dass es zu dem besagten Zeitpunkt wohl auch eine Anzeige gegen den Bruder seines Mandanten gab. „Vielleicht sollte man bei der Staatsanwaltschaft noch einmal nachfragen, ob in dem Zeitraum tatsächlich eine Anzeige gegen den Bruder gestellt worden ist.
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Als der Bruder des Angeklagten erneut in den Zeugenstand gerufen wird, macht ihn Richter Johannes Kimmeskamp noch einmal darauf aufmerksam, dass er auch dann nicht aussagen muss, wenn er sich selbst belasten würde. Daraufhin springt der Bruder auf, sagt zu dem gesamten Geschehen gar nichts mehr und setzt sich in die Zuschauerreihen.
Der Prozess wird nicht abgeschlossen, sondern fortgesetzt. Eine Polizistin soll noch als Zeugin geladen werden, die bei der Überprüfung damals auf dem Pendlerparkplatz dabei war, bevor der Fahrer mit einem Krankenwagen in eine Wuppertaler Klinik gefahren wurde.