Oberhausen. Auf dem Westfriedhof in Oberhausen wurde ein altes Familiengrabmal mit weißer Farbe beschmiert. Was geschieht nun mit dem historischen Denkmal?
Traurige Anblicke sind auf einem Friedhof ja durchaus normal. Ganz besonders erschüttert sind Besucher aber derzeit beim Blick auf ein altes Grabmal auf dem Westfriedhof in Oberhausen. Dort haben Unbekannte ein altes Familiengrabmal mit weißer Farbe beschmiert. Warum es ausgerechnet dieses Grabmal getroffen hat, ist völlig unklar.
Zuständig für die Pflege der Friedhöfe sind die Servicebetriebe Oberhausen (SBO). Dort ist die Schändung auch bekannt, eine Mitarbeiterin hat den Schaden an dem Grabmal bereits begutachtet. Die Experten haben entschieden, das Grabmal wieder instand zu setzen. „Auf Grund der besonderen Gestaltung“, wie die Servicebetriebe auf Nachfrage mitteilen.
In dem vorliegenden Fall handelt es sich nämlich um ein Denkmal. Die Grabstätte als solche wird bereits seit 2009 nicht mehr als Ruhestätte genutzt, das Nutzungsrecht ist abgelaufen. Dadurch ist das Grabmal in die sogenannte Verfügungsgewalt der SBO gelangt, die nun entscheiden kann, was damit geschieht. Zur Bewahrung des Friedhofsbildes soll das Grabmal auf dem Westfriedhof erhalten bleiben.
Vandalismus auf Friedhöfen: Angehörige für Reinigung zuständig
In der Vergangenheit seien Vandalismusschäden an Grabstätten „immer mal wieder“ aufgetreten, erklärt SBO-Sprecher Alexander Höfer. Insgesamt geht die Zahl solcher Vorfälle aber tendenziell zurück. „Das mag zum einen daran liegen, dass wir bewusst versuchen, Friedhofsbesucher und Anwohner zu sensibilisieren, Auffälligkeiten an unsere Mitarbeiter weiterzugeben und zum anderen daran, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Friedhöfen mit erhöhter Aufmerksamkeit unterwegs sind.“
Bei Vandalismusschäden an Gräbern gibt es klare Abläufe zur Schadensaufnahme, Bearbeitung und möglichen Regulierung: Wird ein Schaden entweder durch Friedhofsmitarbeiter, Angehörige oder Besucher bemerkt, wird er aufgenommen und die Nutzungsberechtigten der Grabstelle werden informiert. In schweren Fällen oder bei mutwilliger Zerstörung empfiehlt die Friedhofs-Verwaltung, die Polizei einzuschalten und den Vorfall zur Anzeige zu bringen. Grabstätten zu beschmieren ist strafbar, es geht um Sachbeschädigung, gegebenenfalls auch um Störung der Totenruhe.
Grundsätzlich gilt, dass die Instandhaltung des Grabes in der Verantwortung des Nutzungsberechtigten liegt. Etwaige Schäden, sofern strafrechtlich niemand ermittelt werden kann, müssen daher in der Regel auch privat reguliert werden. Die Angehörigen müssen sich um Reinigung und Reparatur selbst kümmern.