Oberhausen. Nächster Etappensieg für Oberhausens Kampf gegen das Rotlicht-Viertel an der Flaßhofstraße. Auch Eigentümer von Schrottimmobilien unter Druck.

Die Stadt Oberhausen ist ihrem Ziel, das Rotlicht-Viertel vom Rand der Innenstadt zu verbannen ein weiteres Stück näher gerückt. Mit einem neuen Konzept gegen die Verwahrlosung von Gebäuden sichert sie sich in einem Bereich von Alt-Oberhausen auch gleich ein Vorkaufsrecht für eben solche Gammel-Immobilien. Sollte es zu einem Verkauf der Bordell-Häuser an der Flaßhofstraße kommen – und danach sieht es tatsächlich aus – wäre die Stadt Oberhausen zuerst am Zug.

Bordelle in Oberhausen: Oberbürgermeister will Rotlicht-Viertel seit Jahren verlagern

Die Gesamtlage ist etwas kompliziert: Seit Jahren verfolgt die Oberhausener Stadtspitze um Oberbürgermeister Daniel Schranz (CDU) den Plan, die Rote Meile in ein weniger bewohntes Gebiet in Oberhausen zu verlagern. Doch wirkliche Erfolge konnte das Rathaus über Jahre nicht vermelden. Dann spielten allerdings recht kuriose Geschehnisse der Stadt in die Hände: Im Februar 2024 wurde bekannt, dass eine Volksbank aus Thüringen einen Großteil der Bordellhäuser gekauft hatte. Doch der Bank sind die fragwürdigen Geschäfte mit dem Oberhausener Milieu um die Ohren geflogen, die Bankenaufsicht BaFin ist eingeschritten. Nun sollen die Immobilien schnellstmöglich wieder abgestoßen werden.

Stadt will gegen Schrott-Immobilien vorgehen
Das ehemalige Café Journal am Rand der Oberhausener Innenstadt wirkt heute nicht mehr sehr einladend. © FUNKE Foto Services | Kerstin Bögeholz

Die Stadt Oberhausen hat auch tatsächlich bereits ein Angebot für den Kauf der Häuser abgegeben, wie der zuständige Dezernent Michael Jehn bereits im vergangenen Sommer bestätigte. Doch von der Volksbank gab es bislang weder eine Zu- noch eine Absage.

Grundsätzlich läuft das von der Oberhausener Politik in der letzten Ratssitzung 2024 beschlossene Vorkaufsrecht so ab: Grundlage für einen möglichen Verkauf einer nachweislich baufälligen Immobilie ist ein Wertgutachten, das dem Gebäude eine gewisse Summe X an Wert zuschreibt. Möchte ein Eigentümer verkaufen und ist bereit, eben diese Summe X zu akzeptieren, so erhält die Stadt den Vorzug vor anderen Interessenten. Der Eigentümer ist aber nicht verpflichtet, sein Haus überhaupt zu verkaufen.

Stadt will gegen Schrott-Immobilien vorgehen
1910 eröffnete an der Hermann-Albertz-/Ecke Stöckmannstraße das Lokal „Bürgerkrug“. Heute ist das architektonisch eigentlich wunderschöne Gebäude in keinem guten Zustand mehr. Da es sich um ein Baudenkmal handelt, hat die Stadt hier aber ohnehin schon ein Vorkaufsrecht. © FUNKE Foto Services | Kerstin Bögeholz

Fenster und Türen sind mit alten Brettern verrammelt, die dreckige Fassade bröckelt, Gestrüpp wuchert sich die Wände hoch: Ein trauriges Bild bieten nicht nur Bordelle an der Flaßhofstraße, denen die Stadt wegen baulicher Mängel schon vor einiger Zeit die Betriebserlaubnis verwehrt hat. Das Bild zeigt sich leider in vielen Bereichen der Oberhausener Innenstadt. Immobilien stehen seit Jahren leer oder werden nicht gepflegt, Grundstücke gammeln vor sich hin. Auch das will sich die Stadt nun nicht mehr länger bieten lassen: Das Vorkaufsrecht für verwahrloste Immobilien gilt nicht nur für die Rote Meile, sondern umfasst grob das Gebiet zwischen Hermann-Albertz- und Grenzstraße. Besonders im Fokus liegt dabei der westliche Abschnitt, in dem beispielsweise die Blumenthal-, die Flaßhof- und die Friedrich-Karl-Straße liegen.

Die Rathaus-Spitze verfolgt damit das Ziel, in einem ersten Schritt „bauliche Mängel und Missstände“ zu beseitigen, wie es in der Satzung heißt. In einem zweiten Schritt soll dann „zukunftsfähiger Wohnraum“ geschaffen werden. Schritt für Schritt, so der Plan, soll das Wohnumfeld der Marktstraße aufgewertet werden, damit sich auch das Bild der einstigen Einkaufs- und Flaniermeile verbessert. Die Stadt wünscht sich eine dichte, aber gleichzeitig hochwertige Bebauung.

Ein leer stehendes Gebäude an der Grenzstraße 88 in Oberhausen weist erhebliche bauliche Mängel auf.
Ein leer stehendes Gebäude an der Grenzstraße 88 in Oberhausen weist erhebliche bauliche Mängel auf. © FUNKE Foto Services | Kerstin Bögeholz

Was für den Laien längst offensichtlich ist, stellt die Stadt „nach einer ersten städtebaulichen Bestandsanalyse fest, dass der Bereich zwischen Hermann-Albertz-Straße und Grenzstraße seiner Funktion als zukunftsfähige, resiliente innenstadtnahe Wohnlage, die den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht, nicht gerecht wird und teilweise offensichtliche funktionale und substanzielle Schwächen aufweist.“ Zudem gehen die Analysten davon aus, dass sich die Lage noch verschärfen wird. Konsequenz: „Daher ist es erforderlich, aus Gründen der Sicherung und Entwicklung der innenstadtnahen Wohnlage von Alt-Oberhausen grundsätzlich städtebauliche Maßnahmen in Erwägung zu ziehen.“

Stadt will gegen Schrott-Immobilien vorgehen
Auch die Immobilie an der Grenzstraße 44 ist in keinem guten Zustand. © FUNKE Foto Services | Kerstin Bögeholz

Hier greift das Vorkaufsrecht

In einer ersten Analyse haben die Oberhausener Stadt-Experten bereits konkrete „Sorgenkinder“ ausgemacht, bei denen das Rathaus vom Vorkaufsrecht wohl Gebrauch machen könnte. Wie das ehemalige Café Journal an der Grenzstraße 150. Auch zwei weitere leerstehende Gebäude an der Grenzstraße weisen demnach so große bauliche Mängel auf, dass die neue Regel greifen kann: die Hausnummern 44 und 88.

In dem entsprechenden Gebiet liegt auch der ehemalige „Bürgerkrug“. 1910 eröffnet ist das architektonisch wertvolle Gebäude heute in keinem guten Zustand mehr. Da es sich um ein Baudenkmal handelt, hat die Stadt hier jedoch ohnehin bereits ein Vorkaufsrecht.

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