Oberhausen/Essen. Tragischer Unfall: Auf dem Fahrgeschäft „Break Dance“ stirbt der Sohn (17) des Betreibers. Die Anklage skizziert, wie es dazu gekommen sein soll.

Ein 34-jähriger Essener soll für den tödlichen Unfall auf der Fronleichnams-Kirmes in Oberhausen im Jahr 2023 verantwortlich sein. Anderthalb Jahre nach dem Unglück, bei dem ein 17-jähriger Sohn einer bekannten Schausteller-Familie starb, kommt der Fall vor das Oberhausener Amtsgericht. Der Essener ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Die Anklage skizziert, wie es zu dem Unfall gekommen sein soll: Der Essener und der 17-jährige Oberhausener halten sich am Abend des 11. Juni gegen 19 Uhr beide an dem bekannten Fahrgeschäft „Break Dance“ auf. Der 34-Jährige ist im Dienst. Er betreut eins der vier rotierenden Drehkreuze, auf denen je vier Gondeln montiert sind, die sich ebenfalls drehen. Der Schausteller-Sohn, ebenfalls dort beschäftigt, hat zu diesem Zeitpunkt frei. Es ist wenig los. Die beiden beschließen, eine Runde mitzufahren.

Das Fahrgeschäft „Break Dance“ wurde nach dem Unfall abgesperrt. (Archiv-Bild)
Das Fahrgeschäft „Break Dance“ wurde nach dem Unfall abgesperrt. (Archiv-Bild) © FUNKE Foto Services | Lars Fröhlich

Dann gibt der Essener dem Mann im Kassenhäuschen das Startsignal. Fatal: Der 17-Jährige ist zu diesem Zeitpunkt auf dem Fahrgeschäft noch nicht gesichert. Als die Gondeln sich zu drehen beginnen, wird der Schausteller-Sohn herausgeschleudert und schlägt auf der Drehscheibe auf.

Für Schausteller-Sohn kommt jede Hilfe zu spät

Für den 17-Jährigen kommt jede Hilfe zu spät. Er stirbt noch am Unglücksort. Als Todesursache wird bei der Obduktion in der Gerichtsmedizin ein Polytrauma festgestellt.

Unmittelbar nach dem Unglück hatte es geheißen, dass der 17-jährige noch auf dem Boden liegende Fahrchips hatte einsammeln wollen. Hatte der Angeklagte das übersehen? Das wird eine der Fragen im Prozess sein. Angeklagt ist der 34-Jährige vor einem Einzelrichter. Der verhängt in der Regel eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Das Amtsgericht muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Einen Termin für eine Verhandlung gibt es daher noch nicht.

Die Fronleichnamskirmes wurde am Tag danach fortgesetzt. Einige Schausteller machten allerdings nicht mehr mit. (Archiv-Bild)
Die Fronleichnamskirmes wurde am Tag danach fortgesetzt. Einige Schausteller machten allerdings nicht mehr mit. (Archiv-Bild) © FUNKE Foto Services | Lars Fröhlich

Nach dem Todesfall war die Kirmes vor anderthalb Jahren zunächst abgebrochen und am nächsten Tag auch auf Wunsch der Familie des Getöteten fortgesetzt worden. An das Opfer wurde mit einer Andacht in der Pfarrkirche St. Clemens erinnert. Das Fahrgeschäft „Break Dance“, auf dem der Sohn des Betreibers starb, kehrte in diesem Jahr auf die Fronleichnamskirmes zurück.

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