Mülheim. Energieversorger wie die Medl können den Gasanschluss sperren, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden. Wie häufig das in Mülheim im Jahr passiert.
- Wenn Rechnungen nicht bezahlt werden, können Energieversorger den Gasanschluss sperren.
- Die Hürden für Energiesperren sind allerdings ziemlich hoch.
- Wie häufig wird Gas in Mülheim zwangsweise abgestellt?
Die Heizung bleibt kalt, weil der Gasanschluss gesperrt ist: Dafür kann es verschiedene Gründe geben, meistens ist aber die Rechnung beim Energieversorger nicht rechtzeitig bezahlt worden. Obwohl die Hürden für eine solche Sperrung des Netzanschlusses hoch sind, kommen sie in Mülheim regelmäßig vor. Als Netzbetreiber führt die Medl die Sperrungen durch, angewiesen wird sie aber immer vom Energielieferanten eines Kunden – das kann auch ein anderer Versorger sein.
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Nach Angaben von Geschäftsführer Hendrik Dönnebrink werden in Mülheim pro Jahr rund 100 Anschlüsse gesperrt. In den meisten Fällen begleichen die Kundinnen und Kunden kurz darauf doch noch die Rechnung, sodass die Anschlüsse schnell wieder freigegeben werden können. Dass ein Anschluss über mehrere Monate außer Betrieb bleibe, sei nicht der Regelfall. Deutlich seltener als Sperrungen sei die Demontage eines Gaszählers wegen einer Manipulation, so der Chef des Energieversorgers.
In Mülheim hatte zuletzt der Fall einer jungen Familie für großes Aufsehen gesorgt. Der Gasanschluss war zunächst wegen Zahlungsverzug durch das Jobcenter gesperrt worden, später entdeckten Techniker der Medl eine technische Manipulation an dem Gerät und bauten ihn aus Sicherheitsgründen aus. Die Eltern mit ihrem Neugeborenen mussten ohne Heizung in der Wohnung frieren, mittlerweile ist der Gaszähler aber wieder eingebaut.
Welche Voraussetzungen für Gassperren erfüllt sein müssen
Die gesetzlichen Voraussetzungen für Energiesperren sind streng, darüber informiert die Bundesnetzagentur ausführlich auf ihrer Internetseite (externer Link). Zunächst müssen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt haben. Außerdem müssen die Schulden dem doppelten Monatsabschlag entsprechen und mindestens 100 Euro betragen.
Vier Wochen vor dem eigentlichen Sperrtermin erhält man dann eine Sperrandrohung. Zudem ist der Energieversorger verpflichtet, seine Kunden über kostenlose Möglichkeiten zur Vermeidung der Unterbrechung informieren. Acht Tage vor dem Sperrtermin bekommen säumige Schuldner dann die Sperrankündigung geschickt. Zwingend mit dabei ist eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung und eine Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis, die sogenannte Abwendungsvereinbarung.
Es gibt aber auch Szenarien, in denen eine Gassperre nicht rechtmäßig ist. Laut Bundesnetzagentur ist das so, wenn die Unterbrechung der Energieversorgung eine konkrete Gefahr für Leib und Leben zufolge hat. „Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn zwingend benötigte medizinische Geräte durch eine Sperrung nicht mehr mit Energie versorgt werden würden“, heißt es von der Behörde – aber auch wenn Kleinkinder oder pflegebedürftige Menschen im Haushalt leben, sollten Betroffene das unverzüglich ihrem Lieferanten mitteilen und der Sperre widersprechen.
Strom häufiger als Gas
Der Gashahn wird wegen offener Rechnungen deutlich seltener zugedreht, als der Strom abgestellt wird. Wie jüngst aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervorging, waren deutschlandweit im Jahr 2023 insgesamt 204.441 Haushalte von Stromsperren betroffen – Gassperren wurden hingegen nur knapp 28.000-mal von den Netzbetreibern durchgeführt. Immer wieder Kritik an den Sperrungen gibt es unter anderem von Sozialverbänden.
Wichtig zur Einordnung des aktuellen Mülheimer Falles: Die Gasversorgung der Familie war nicht (mehr) unterbrochen, weil die jungen Eltern ihre Rechnung nicht bezahlt hatten, sondern weil der Gaszähler beschädigt worden war und es laut Medl im schlimmsten Fall zu einer Explosion hätte kommen können. Denn die Manipulation an dem Gerät war aufgefallen, als die Techniker des Unternehmens die Gassperre wieder entfernen wollten, nachdem die fällig Rechnungen bezahlt worden war.
Wer langfristig Probleme damit hat, seine Rechnungen für Gas oder Strom zu bezahlen, kann sich an verschiedene Hilfsangebote in Mülheim wenden – zum Beispiel an die Schulden- und Insolvenzberatungsstelle der AWO oder an die Verbraucherzentrale.
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