Mülheim. Mit 60 km/h soll ein Rennradfahrer auf dem RS1 einen Unfall verursacht haben. Betroffene schildert, wie es dazu kam. Braucht es ein Tempolimit?
Noch ist die Mülheimerin krankgeschrieben: Prellungen am Fuß, Schmerzen am Arm, auch der Schock sitzt der 53-Jährigen eine Woche nach dem Unfall noch in den Knochen. Dabei hat sie Glück gehabt, als sie ein Rennradfahrer mit Mördertempo schrammte. Mit mutmaßlich 60 Sachen auf dem Radschnellweg.
„Ich denke noch: Sieht der mich nicht?“, schildert die Frau, was ihr durch den Kopf ging, als der Raser auf dem RS1 plötzlich hinter zwei Fahrradfahrern hervorschnellt und in die Gegenspur auf sie zu prescht. Ausweichen kann sie nicht mehr, dafür sind an diesem Samstagnachmittag gegen 16.30 Uhr zu viele Spaziergänger unterwegs auf dem Abschnitt zwischen Müga und Eisenbahnbrücke. Aber sie kann wohl immerhin geistesgegenwärtig bremsen.
Mülheimerin: „Wir standen beide unter Schock“
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Der Rennradler schrammt sie nur, kommt aber ins Schlingern und stürzt. „Das Schlüsselbein ist durch“, soll der Rennradler nach dem Sturz vermutet haben. Ob sich das später bewahrheitet habe, kann sie nicht sagen: „Wir standen wohl beide unter Schock“, schildert die Mülheimerin. Jemand habe schon den Rettungsdienst gerufen. Der sei schnell dagewesen und habe die Verunglückten behandelt. Die Polizei sei gekommen, habe versucht, Zeugen zu befragen. „Ich hatte einen Schutzengel und nur leichte Verletzungen“, sagt sie.
Der Mann wird mit seiner Verletzung ins Krankenhaus gebracht, will sie vom Sanitäter erfahren haben. Der Radler soll dem Rettungsdienst und der Polizei gegenüber eingeräumt haben, dass er mit 60 km/h unterwegs gewesen sei. Die Aussage überrascht erst auch die Geschädigte, sie hält es aber für möglich: „Es hatte keinen Motor, aber das war so ein ultraleichtes Rad fast ohne Reifenprofil, wo oft keine Klingel dran ist, damit es nicht zu schwer ist.“
Gibt es eine Höchstgeschwindigkeit auf dem Radschnellweg RS1?
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Doch mit 60 auf dem Radschnellweg? Für die betroffene Mülheimerin wäre weniger Tempo, aber mehr noch rücksichtsvolles Fahren an der Tagesordnung: „Ich finde, Radrennfahrer sind dort falsch! Da laufen Kinder lang.“ Sie erlebe es dennoch immer wieder, dass manche den „Schnellweg“ als persönliche Rennstrecke missbrauchten.
Der Ruf nach mehr Kontrolle auf dem Radschnellweg wurde schon fünf Tage nach dem Unfall im Mobilitätsausschuss laut. „Besteht die Möglichkeit, auf dem Radschnellweg zu begrenzen?“, fragte Andreas Preker-Frank (Die Partei) und schilderte den Vorfall vom Samstag.
Eine Höchstgeschwindigkeit für Radschnellwege sei in der Straßenverkehrsordnung nicht geregelt, antwortete die Leiterin der Straßenverkehrsbehörde, Sonja Knopke. Zwar stünde dort, dass etwa Fahrzeuge wie Speed-Pedelecs auf Radschnellwegen nicht zugelassen seien. Die können durchaus mehr als 45 Kilometer pro Stunde schaffen. „Daraus lässt sich aber nicht der Schluss ziehen, dass jemand auf einem Rennrad nicht mit 60 auf dem Radschnellweg fahren darf.“
Grundsätzlich gelte aber, so Knopke, ein angepasstes Fahrverhalten an den Tag zu legen und das Fahrrad beherrschen zu können. Doch ein Tempolimit für den Radschnellweg? Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde soll es solche Zuweisungen schon mal in anderen Bundesländern gegeben haben, für NRW und den RS1 wäre es wohl Premiere.
Mülheims Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung
Einfach wäre das, Knopke zufolge, wohl nicht: Man müsse Stellen ausweisen und die Notwendigkeit begründen, beispielsweise auf einem gemeinsamen Rad-Fußweg, wie man ihn zwischen Hauptbahnhof und Eisenbahnbrücke hat. Die Behörde will das prüfen lassen.
Der konkrete Unfall allerdings ereignete sich erst hinter der Eisenbahnbrücke, wo die Spuren wieder getrennt sind. Die Polizei ermittelt noch, heißt es auf Anfrage der Redaktion. Eine genaue Geschwindigkeit des ebenfalls 53-jährigen Radfahrers kann man hier nicht bestätigen, auch soll sich der Radler wohl doch nicht so schwer verletzt haben. Ungeachtet dessen aber ermittle man gegen den Fahrradfahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung, das sei „normales Vorgehen“.
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