Herne. In einem Herner Krankenhaus attackiert ein Patient mit einem Messer einen Zimmernachbarn. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mordversuch vor.

Nach einem lebensgefährlichen Messerangriff in einem Patientenzimmer in Herne beginnt am 17. Februar am Bochumer Schwurgericht der Prozess gegen einen 33-jährigen Herner. Der Angeschuldigte gilt als psychisch krank. Bei der Bluttat vom 23. August 2024 soll er von Wahnvorstellungen befallen gewesen sein.

Die Bochumer Staatsanwaltschaft hat den Herner wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der 33-Jährige soll schon seit Jahren an einer psychischen Erkrankung leiden. Zur fraglichen Zeit im Sommer 2024 war er offenbar auf freiwilliger Basis auf einer Station im St. Marien Hospital in Eickel, einer psychiatrischen Klinik, untergebracht und teilte sich dort ein Zimmer mit einem ebenfalls dort behandelten Mitpatienten.

Herne: Messer in Schuhsohle eingeschmuggelt 

In dem Wahn, dass der Zimmernachbar ihn in der Vergangenheit bereits vergewaltigt hat und das in Zukunft erneut versuchen wird, soll der Mann sich Stunden vor dem Angriff unerlaubt vom Klinikgelände geschlichen, das spätere Tatmesser besorgt und dieses in einem Hohlraum seiner Schuhsohle in die Klinik geschmuggelt haben.

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Kurz vor Mitternacht soll der Angeschuldigte dann beschlossen haben, den Zimmernachbarn aus Rache für die vermeintlichen Vergewaltigungen zu töten. Ausnutzend, dass der Mitpatient bereits eingeschlafen war und so keinen Messerangriff vorausahnen konnte, so die Anklageschrift, soll sich der Angeklagte auf den Körper des Mannes gekniet und dann mit dem eingeschmuggelten Messer mehrfach auf den wehrlosen Patienten eingestochen haben. Eine Pflegekraft soll aufgrund lauter Schreie in das Zimmer gerannt und den Messerstecher weggezogen haben. Im Zuge der Fixierung des Angreifers durch weitere hinzugeeilte Pflegekräfte soll der Herner sich angeblich einmal kurz losgerissen, sich offenbar immer noch im Wahn Blut von seiner Hand geleckt und gerufen haben: „Blut! Ich brauche Blut.“

Schnittverletzungen am Unterarm waren potenziell lebensbedrohlich 

Der attackierte Mitpatient erlitt lebensgefährliche Schnitt- und Stichverletzungen im Gesicht (unter anderem Zunge und Auge), an der Hand und am Unterarm. Laut Anklage waren die Verletzungen aufgrund des Blutverlustes potenziell lebensbedrohlich. Die Schnittverletzungen im Bereich des Unterarms deuten auf verzweifelte Abwehrbewegungen hin. 

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Der Angeschuldigte wurde im Anschluss nach einem Beschluss des Amtsgerichts Herne-Wanne vom 26. August in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Nach einem vorläufigen Sachverständigengutachten ist beim Angeschuldigten aufgrund seiner psychischen Erkrankung mit Wahnerleben von einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt auszugehen.

Im Prozess vor dem Bochumer Schwurgericht wird daher insbesondere auch geprüft, ob der 33-Jährige möglicherweise als Gefahr für die Allgemeinheit einzustufen und auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Klinik einzuweisen ist. Für den Prozess sind Verhandlungstage bis zum 19. März anberaumt.