Herne. Glühwein ist Totensonntag in Herne tagsüber nicht überall erlaubt. Der Unterschied zwischen Weihnachtszauber, Gysenberg und Winterglühen.

Das strenge NRW-Feiertagsgesetz führt am Totensonntag, 24. November, zu teils absurden Situationen im Stadtgebiet: Was beispielsweise auf dem Cranger Weihnachtszauber und am Gysenberg tagsüber bis 18 Uhr verboten ist, ist beim neuen Winterglühen bei „Oskar am Kanal“ erlaubt. Glühwein ist am Totensonntag nicht gleich Glühwein.

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Cranger Weihnachtszauber, Gysenberg, Winterglühen: Wer hat geöffnet, wer muss schließen?

Der Cranger Weihnachtszauber und der Weihnachtsmarkt am Gysenberg müssen Totensonntag bis 18 Uhr schließen und öffnen erst danach. Das neue Winterglühen dagegen kündigt mit einem Brunch am Sonntag zwischen 9.30 und 13 Uhr sogar ein besonderes Programm an, begleitet von einer Weihnachtskugel-Malaktion für Kinder. Was kaum jemand versteht: Bei allen drei Anbietern gibt‘s Glühwein, Wurst und Co. Rechtlich entscheidend ist an diesem Tag aber nicht, was verkauft wird, sondern wo.

Was unterscheidet die Events so? „Der Cranger Weihnachtszauber ist als Markt festgesetzt“, erklärt Stadtsprecherin Carina Loose. Sonst dürfte der Zauber ja auch an anderen Sonntagen gar nicht öffnen. Und wie alle Weihnachtsmärkte in NRW müsse der Weihnachtszauber wegen des Feiertagsgesetzes in NRW dann Totensonntag bis 18 Uhr schließen.

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Beim Winterglühen sehe es anders aus. Auch wenn die Fläche neben der Künstlerzeche einem Weihnachtsmarkt in Teilen ähnelt, handele es sich hier um eine „konzessionierte Gaststätte“, betont die Stadt. Loose: „Der Betrieb konzessionierter Gaststätten ist nicht verboten.“ Und das Event mit „Weihnachtskugeln bemalen für Kinder“ falle „unter keine der gesetzlich geregelten störenden Veranstaltungen“. Voraussetzung laut Gesetz: Es darf beim Winterglühen bis 18 Uhr keine Musik gespielt oder getanzt werden. Und das Programm darf nicht der Unterhaltung dienen.

Weihnachtsglühen Oskar am Kanal
Das ist erlaubt: Das Winterglühen erinnert in Teilen an einen Weihnachtsmarkt, ist aber eine „konzessionierte Gastronomie“. © FUNKE Foto Services | Jonas Richter
Gysenberger Weihnachtsmarkt in Herne
Das ist verboten: Im ähnlichen Ambiente am Gysenberg darf Sonntag vor 18 Uhr nichts ausgeschänkt werden. © FUNKE Foto Services | Jürgen Theobald

Komplizierte Regeln für den Totensonntag

Die Regeln hinter den ganz praktischen Auswirkungen sind kompliziert. Stadtsprecherin Carina Loose verweist auf Paragraf sechs des NRW-Feiertagsgesetzes: „Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen“ sind am Totensonntag bis 18 Uhr verboten. Das gelte auch für „sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden“. Spielhallen und Wettbüros müssen schließen. In der Gastronomie darf keine Musik gespielt werden.

Die Stadt kündigt an, Verstöße in Herne auch zu sanktionieren. „Die Stadt Herne kontrolliert im Rahmen des Bereitschaftsdienstes und der Sonntagsarbeitzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz“, sagt Carina Loose. In der Vergangenheit sei es aber kaum nötig gewesen, Verstöße zu sanktionieren. „Die Veranstalter*innen wissen im Regelfall von diesen Regelungen, so dass Untersagungen und Bußgelder in den vergangenen Jahren nur in wenigen Einzelfällen erforderlich waren.“

Cranger Weihnachtszauber 2023
Der Cranger Weihnachtszauber fällt unter die Kategorie „Markt“ und muss bis 18 Uhr schließen. © FUNKE Foto Services | André Hirtz

Weihnachtszauber öffnet Totensonntag um 18 Uhr - vorher kein Einlass

Der Cranger Weihnachtszauber wird am Sonntag um 18 Uhr öffnen. Obwohl die Veranstalter die Besucherinnen und Besucher gerne vorher schon auf das Gelände mit geschlossenen Ständen und deutlich reduzierter Beleuchtung gelassen hätten, gestattet das Ordnungsamt das aber nicht. Die Kassen dürfen erst ab 18 Uhr öffnen. Im vergangenen Jahr hatte das zu massiven Rückstaus geführt: „Die Verkehrssituation wird von uns beobachtet. Falls sich daraus die Notwendigkeit weiterer Auflagen für den Veranstalter ergibt, wird die Stadt ebenfalls reagieren.“ Die Stadt hatte schon im vergangenen Jahr betont, nicht selbst verkehrsregelnd eingreifen zu wollen. Die Veranstalter bitten „aufgrund der erwarteten hohen Besucherzahlen dringend darum, unsere drei offiziellen Parkmöglichkeiten zu nutzen“: Das seien P1: Dorstener Straße 360, P2: An der Cranger Kirche und P3: Adolf-Brenne-Weg.

Auch der Fliegende Weihnachtsmann hat wegen Totensonntag übrigens zunächst Arbeitsverbot. Er geht auf dem Weihnachtszauber verspätet in die Luft. Er starte außerplanmäßig um 19 Uhr und um 20 Uhr seine spektakulären Flüge über die Köpfe der Besucher, kündigen die Veranstalter an.

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