Heiligenhaus. Mit Schnelltest und Termin shoppen gehen, das geht schon seit einer Woche nicht mehr in Heiligenhaus. Ausgangssperre gilt ab Mitternacht.
Bundesweit beschlossen wurde nun das Infektionsschutzgesetz. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf Heiligenhaus, denn die sogenannte Bundes-Notbremse tritt dann in Kraft, wenn an drei Tagen hintereinander die Inzidenz von 100 überschritten ist. Das ist im Kreis Mettmann mit aktuell über 200 der Fall. Was nun gilt:
Einkaufen: Geshopped werden darf schon seit einer Woche nicht mehr in Heiligenhaus mit Schnelltest und Termin, da die Inzidenz von 150 überschritten ist. Es gilt nur noch das sogenannte Click & Collect. Online oder telefonisch kann Ware bestellt werden und darf nur vor der Tür in Empfang genommen werden.
Nur eine weitere Person pro Haushalt
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Ausgangssperre: In der Zeit von 22 bis 24 Uhr darf man sich alleine draußen aufhalten, ab Mitternacht und bis 5 Uhr gilt eine komplette Ausgangssperre. Notarztbesuche oder der Weg von oder zur Arbeit bleibt davon ausgenommen.
Private Kontakte: Ein Haushalt darf sich höchstens mit einer weiteren Person treffen; Kinder bis 14 Jahre werden nicht gezählt. 30 Menschen sind erlaubt bei Trauerfeiern nach Todesfällen.
Was öffnen darf und was nicht
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Schulen und Kitas: Ab einer Inzidenz von 165 gilt Distanzunterricht; Präsenzunterricht muss im Wechsel stattfinden, dabei müssen Schülerinnen und Schüler und das Lehrpersonal zwei mal wöchentlich getestet werden. Gleiches gilt in Kitas, eine Notbetreuung findet jedoch statt.
Hotels, Gastronomien, Kultureinrichtungen und körpernahe Dienstleistungen sind untersagt; Ausnahme sind Friseurbetriebe und medizinische, therapeutische Einrichtungen. Homeoffice muss angeboten werden; wo es nicht möglich ist, müssen Firmen einmal wöchentlich einen Schnelltest durchführen. Im ÖPNV müssen nun FFP2-Masken getragen werden, außer vom Servicepersonal (da reicht eine Medizinische).