Hattingen. Die Stadtwerke Hattingen haben einen Mitarbeiter fristlos entlassen. Jetzt wird vor dem Arbeitsgericht schmutzige Wäsche gewaschen.
Der Fall ist offenbar wichtig, wenn Hattingens Stadtwerke-Chef Lars Tellmann persönlich vor dem Arbeitsgericht Hagen erscheint. Dort hat ein Anlagenmechaniker (35) eine Kündigungsschutz-Klage eingereicht. Er war am 6. Januar aufgrund eines versuchten Arbeitszeitbetruges fristlos entlassen worden.
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Der Energieversorger spricht zunächst noch vorsichtig von einem „entsprechenden Verdacht“. An zwei Tagen Anfang Dezember vergangenen Jahres, so tragen die Stadtwerke vor, hätte der Mitarbeiter nur vorgegeben, gearbeitet zu haben. Tatsächlich habe er seine Arbeitsleistung jedoch nicht erbracht. Zu seinen eigentlichen Aufgaben gehörte es, in Haushalten die Gas- und Wasserzähler abzulesen.
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Konfrontiert mit dem Vorwurf, soll der Anlagenmechaniker die ohnehin für ihn brenzlige Lage noch verschlimmert haben. Während seiner Anhörung hätte er „in Täuschungsabsicht fingierte Zeugenaussagen vorgelegt“, so die Stadtwerke. Deren Anwalt, Jonathan Monz, spricht im Gütetermin von „krimineller Energie und vorsätzlicher Zeugenbeeinflussung“. Damit ist gemeint: Der Kläger hatte Ablesebestätigungen von Kunden vorgelegt, die ihn entlasten sollten und bescheinigten, dass er auch an den fraglichen Tagen vor Ort tätig war. Derzeit ist völlig offen, was davon zu halten ist und ob es die Verdachtskündigung rechtfertigt. Auf Nachfrage des Richters erklären die Stadtwerke jedenfalls, dass sie bislang noch keine Strafanzeige erstattet hätten.
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Für den Anlagenmechaniker, der seit knapp einem Jahr bei den Stadtwerken tätig war, ist der Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs unrichtig: „Wenn ich so eine Tat tatsächlich begangen hätte, würde ich dazu stehen.“ Er fände alles sehr ungerecht ihm gegenüber. Das Diensthandy, das die Arbeitszeiten aufzeichnen sollte, hätte eine Fehlfunktion gehabt. Man sei sogar an ihn herangetreten, dass er sein Arbeitstempo verlangsamen solle, weil er sonst die Preise kaputt machen würde. Im Kollegenkreis habe es Verleumdungen gegeben, die sich auch auf das Privatleben auswirkten. „Der Kläger möchte auch seine Ehre wieder hergestellt haben“, fordert sein Anwalt Berthold Witteler.
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Der Betriebsrat der Stadtwerke hatte der Kündigung ausdrücklich zugestimmt. Richter Michael Seidel zeigt sich verwundert: „Das ist ungewöhnlich. Denn der Betriebsrat ist die Arbeitnehmervertretung. Im Zweifelsfall hält er sich bei Kündigungen eher raus.“ Für den Anwalt des Klägers erklärt sich das so: „Hier ist eine konzertierte Aktion im Gange, um ihn loszuwerden. Dieser Sache gehen wir jetzt nach.“
Ein Kammertermin wurde auf den 24. Juni 2025, 11 Uhr, festgesetzt.